Steuerberater

Normale Version: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
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Hallo,

bin heute nachrichtlich auf folgenden Sachverhalt hingewiesen worden:

Wegen einer Gesetzespanne könnte nun vielleicht eine Steueranrechnung von bis zu 1.200 EUR im Jahr 2008 winken statt eines Abzugs von nur höchstens 600 EUR.

Um Investitionsanreize zu schaffen, wurde die Steueranrechnung für Handwerksleistungen nach § 35a EStG im Konjunkturpaket I von höchstens 600 EUR auf 1.200 EUR angehoben. Parallel zum Konjunkturpaket wurde die Verdoppelung des Höchstbetrags der Anrechnung für Handwerksleistungen im „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ auf den Weg gebracht. Das Konjunkturpaket trat bereits am 22.12.2008 (Artikel 4 Abs. 3 des Maßnahmenpakets) in Kraft. Die Übergangsregelung im Konjunkturpaket, nach der die Verdoppelung des Höchstbetrags erst für Leistungen ab dem 1.1.2009 gelten soll, trat jedoch erst zum 1.1.2009 in Kraft und ist damit für vergangene Gesetzesänderungen nicht anwendbar.

Praxis-Tipp:

Im Klartext bedeutet das: Nach dieser Gesetzespanne müsste Steuerzahlern für haushaltsnahe Dienstleistungen bereits 2008 eine Anrechnung von 1.200 EUR und nicht nur von 600 EUR zustehen. Gegen nachteilige Steuerbescheide für 2008, in denen höchstens 600 EUR angerechnet werden, muss vorerst Einspruch und gegebenenfalls der Klageweg beschritten werden.


Da bin ich mal auf die gerichtlichen Verfahren gespannt.
Das hört man doch gerne.

Danke für den Tip.
Hmm, da bin ich mal gespannt. Aber bis jetzt hatte ich noch keinen über 3.000,- bzw. 600,-.
Opa schrieb:Hmm, da bin ich mal gespannt. Aber bis jetzt hatte ich noch keinen über 3.000,- bzw. 600,-.

ich auch nicht.... aber holzauge sei wachsam Tongue
Na gut, dann will ich mich mal outen - ich hatte selber letztes Jahr mehr!
Und werde dann irgendwann mal aus erster Hand berichten
Heute habe ich einen ESt-Bescheid bekommen mit dem Vermerk in den Erläuterungen:

Der Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen wurde erst zum Veranlagungszeitraum 2009 erhöht, siehe Bundessteuerblatt 2009 Teil I Seite 136 ff.

Mal gucken, was man draus machen kann Big Grin
Ja, berichte mal. Ich hab gerade 2 solche Fälle bearbeitet und zum FA übermittelt.
Das ist ja Lustig. Wir hatten gerade im Büro auch so einen Fall und werden es wie von @Zaunkönig empfohlen auch probieren. Auch ich werde dann berichten.
Probieren ist schön und gut .. Durchboxen müssen wir das :-)

Habe mich neulich mal zufällig mit dem für Rechtsfragen zuständigen Beauftragten meines Steuerberaterverbandes über dieses Thema unterhalten. ( Hatte mal wieder ein Seminar und hab den da getroffen)

Er wollte sich das daraufhin mal genauer angucken.

Mittlerweile habe ich Antwort .. und der teilt zaunkönigs Meinung:

Echte Rückwirkung, teleologische Auslegung nicht anwendbar und typischer Fall von "Da hat wohl wer gepennt als das Gesetz mit heißer Nadel fertiggestrickt wurde"

lg, Jive
Also die Verwaltung hat schon Anweisung von oben, diese Fälle abzulehnen. Da haben die recht schnell gemauert.
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