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Vorsorgepauschale
15.04.2009, 09:31
Beitrag: #2
RE: Vorsorgepauschale
§ 10c (2) EStG: Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, wird für die Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Die Vorsorgepauschale ist die Summe aus 1. dem Betrag, der bezogen auf den Arbeitslohn, 50 Prozent des Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, und
2. 11 Prozent des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.500 Euro.

Arbeitslohn im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der um den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a) verminderte Arbeitslohn. In den Kalenderjahren 2005 bis 2024 ist die Vorsorgepauschale mit der Maßgabe zu ermitteln, dass im Kalenderjahr 2005 der Betrag, der sich nach Satz 2 Nr. 1 ergibt, auf 20 Prozent begrenzt und dieser Prozentsatz in jedem folgenden Kalenderjahr um je 4 Prozentpunkte erhöht wird.

Es geht bei der Vorsorgepauschale nur um den "Arbeitslohn", wo die Abfindung dazu gehört. Es kommt nicht auf das "renten- bzw. SV-pflichtige Einkommen" an.
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Vorsorgepauschale - Clematis - 15.04.2009, 09:12
RE: Vorsorgepauschale - Opa - 15.04.2009 09:31
RE: Vorsorgepauschale - Kiharu - 15.04.2009, 09:38
RE: Vorsorgepauschale - Clematis - 15.04.2009, 09:42

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