Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
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11.04.2009, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2009 17:32 von Kiharu.)
Beitrag: #4
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RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
Zitat:Mal sehen, was Spezialistin Kiharu dazu sagt. Die ist aber wohl im Osterurlaub Danke für die Lorbeeren und ja ich musste die letzten Tage nicht ins Büro. Aber Urlaub? Naja, neben Autokauf, Pflege meines 500qm Gartens einschließlich Göttergattens war vielleicht auch ein wenig Erholung drin. Aber nun zur Sache: Eine TEE bewirkt, dass eben nur noch die genau bestimmten Massenpunkte offen bleiben. Darüber hinaus ist der Sack durch die TEE zu. Man könnte also nicht auf die Idee einer irgendwie gearteten Erweiterung des ursprünglichen Einspruches kommen und insofern ist die TEE auch nicht das Problem. Mit einer EE wird ein VA entweder bestätigt oder geändert. Die EE tritt nicht an die Stelle des VA. Das heisst, der VA wird durch die EE nicht ersetzt. Dies ist aus rein systematischen Gründen wichtig. Denn wenn die EE den VA nicht ersetzt, bleibt dieser bestehen. Und somit besteht auch die Möglichkeit diesen innerhalb der noch laufenden Rb-Frist erneut anzufechten. Zitat:Ein neuer Einspruch würde sozusagen den Fall wieder komplett offen machen?Jein. Nein, weil durch die TEE ja noch die Massenpunkte offen sind und dafür im Rahmen des zulässigen zweiten Einspruches dann ja kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht. Ja, soweit es gerade nicht um die Massenpunkte geht. Man muss das dann differenzieren. Komplett offen ist der Fall nur, wenn man beide Einsprüche zusammen sieht. @Lemgun Zitat:Und § 351 AO ist nicht anwendbar, da noch keine Unanfechtbarkeit vorliegt. Der § 351 AO hat hier noch gar gar nichts verloren. Bisher gibt es nur einen Bescheid und wie oben schon geschrieben, tritt die EE nicht an die Stelle des angefochtenen VA`s. Ihr Regelungsinhalt ist lediglich, dass der VA zum Zeitpunkt der Entscheidung rechtmäßig war. Ich persönlich finde die Handhabe über Einsprüche noch während der RB-Frist zu entscheiden sehr unglücklich. Mit Pech hat man hinterher mehr Arbeit als vorher und keinem ist damit gedient. Würde man in einem solchem Fall die Ansicht vertreten, dass ein Einspruch nicht mehr zulässig sei, so würde das eine Beschneidung der Rechte des Ef darstellen. Durch den Erlass der EE oder TEE drängt man nämlich den Ef erstmal aus dem Verfahren. Dies stellt zumindest eine Beschneidung der Rb-Frist dar und ist durch die AO nicht gedeckt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist? - meyer - 09.04.2009, 19:24
RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist? - Lemgun - 10.04.2009, 21:04
RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist? - meyer - 11.04.2009, 10:56
RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist? - Kiharu - 11.04.2009 17:29
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