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Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
10.04.2009, 21:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2009 08:51 von Lemgun.)
Beitrag: #2
RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist?
M.E. ist während der Einspruchsfrist noch erneuter Einspruch möglich. Wüsste nicht, was dem entgegenstehen sollte. Nur gegen die Einspruchsentscheidung selbst ist ein Einspruch unzulässig. Und § 351 AO ist nicht anwendbar, da noch keine Unanfechtbarkeit vorliegt.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Neuer Einspruch nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Einspruchsfrist? - Lemgun - 10.04.2009 21:04

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