Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
13.07.2007, 16:07
Beitrag: #44
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
So, ich hab den Thread zwar nur überflogen, aber ich geb trotzdem mal meine Sicht der Dinge ab:

Hab mir nochmal den Gesetzestext und verschiedene Kommentierungen (u.a. die von mir bevorzugte "Hartz*Meeßen*Wolf") angeschaut!
Ich find den Fall recht eindeutig!

Abziehbar ist bei einem doppelten Haushalt eine Familienheimfahrt pro Woche!
Nutzt der Stpfl hierfür ein ihm überlassenen Firmen-PKW, so wird vereinfachend weder ein geldwerter Vorteil dafür angesetzt, noch kann der Stpfl. dafür Werbungskosten abziehen (gesetzliche Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben; R 43 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 S. 3 LStR) !
Für die Nutzung des betrieblichen PKW zu mehr als einer wöchentlichen Heimfahrt ist ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,002 % des maßgeblichen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes(Familienwohnung) anzusetzen! (siehe hierzu § 8 Abs. 2 S. 5 1.HS EStG)


Wird der Stpfl., der aus beruflichen Gründen an einer Heimfahrt gehindert ist, von seinem Ehegatten besucht, so sind diese Aufwendungen bis zu dem Betrag allgemeine Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S.1 EStG), bis zu dem sie auch bei einer gedachten Heimfahrt des Stpfl. selbst zu seiner Familie entstanden wären!

Somit, da der Stpfl keine 0,002 % versteuert und er sonst auch keine Familienheimfahrten anerkannt bekommt, kann für die Besuchsfahrt der Ehefrau (auch wenn natürlich dem Ehepaar ein "Mehraufwand" entsteht) natürlich auch kein Werbungskostenabzug erfolgen!

Mit der Argumentation, dass man das ganze Jahr immer den Firmen-PKW nutzt und gerade an diesem Wochenende den privaten PKW nutzen wollte,
dürfte man beim FA wohl nicht weit kommen (ich glaube so ein Argument, zumindest in der Art, gelesen zu haben)!

Somit vertrete ich voll und ganz Hans-Christians Ansicht:

Zitat:Bei einer wöchentlichen Heimfahrt:
1. Keine Versteuerung mit 0,002%
2. Keine WK für die Fahrtkosten Familienheimfahrt.
Offen: umgekehrte Heimfahrt als WK möglich? Nein, da ja keine WK möglich beim AN.

Bei mehreren Familienheimfahrten:
1.Versteuerung mit 0,002% für jede Fahrt.
2.WK Familienheimfahrten möglich.
3.WK bei umgekehrte Heimfahrt möglich.
4. Keine Unterkunftskosten der DHHF möglich.

(Ich hoff ich hab mich einigermassen verständlich ausgedrückt!)

Beste Grüße

Jigsaw
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt - Jigsaw - 13.07.2007 16:07

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation