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Vorsteuer abzugsfähig
30.03.2009, 14:02
Beitrag: #9
RE: Vorsteuer abzugsfähig
Mano - da war der BFH ja mal richtig schnell und hat mein genanntes Verfahren schon entschieden.

Probleme sehe ich z.B. darin, dass Bewirtungsrechungen auch nie ein zweites Datum daraufstehn haben. Genauso wenig, wie Auto-Werkstätten oft den Tag der erbrachten Leistung nicht vermerken. Da steht dann nur Farhzeugannahme 01.02. Fahrzeugabholung/-übergabe 04.02. Wann wurde jetzt die Leistung erbracht? Doch wohl irgendwo dazwischen.

Ich weiss nicht, ob das Urteil auf einen Barbeleg so 1-zu-1 übernommen werden kann/darf/muss.

Denn aus einem Barbeleg mit dem Hinweis Mitnahme (wie hier) geht zweifelsfrei der Tag der Lieferung hervor. Damit steht das einer eindeutigen und leicht nachprüfbaren Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in meinen Augen nicht entgegen. So wie es ja auch im zitierten Urteil verlangt wird.

Ciao Dragon
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Vorsteuer abzugsfähig - Dragon - 30.03.2009, 09:27
RE: Vorsteuer abzugsfähig - Catja - 30.03.2009, 10:44
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