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Vorsteuer abzugsfähig
30.03.2009, 12:38
Beitrag: #5
RE: Vorsteuer abzugsfähig
tosch schrieb:Aus dem Vermerk "Barverkauf Mitnahme" geht m.E. der Zeitpunkt der Lieferung eindeutig hervor.

Ich glaube nicht, dass ein Prüfer sich hier Stress machen würde.

Außerdem würde ich auch mal davon ausgehen, dass der Baustoffhändler diese Formulierung für sich steuerrechtlich abgeklärt hat, weil er ansonsten immer wieder Rechnungsberichtigungen vornehmen müsste. Was ihm mehr Arbeit macht, als den Vermerk auf den Rechnungen zu ändern.


Das deckt so auch meine Meinung.

Wir werden den Mandanten auch auf das Streitpotential hinweisen und ihm nahe legen sich um Korrektur der Rg. zu bemühen. Man will ja schliesslich im "worst case" keinen Haftungsfall an der Backe haben.Cool

Danke für Eure Meinungen

Ciao Dragon
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Vorsteuer abzugsfähig - Dragon - 30.03.2009, 09:27
RE: Vorsteuer abzugsfähig - Catja - 30.03.2009, 10:44
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