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Vorsteuer abzugsfähig
30.03.2009, 11:52
Beitrag: #4
RE: Vorsteuer abzugsfähig
Aus dem Vermerk "Barverkauf Mitnahme" geht m.E. der Zeitpunkt der Lieferung eindeutig hervor.

Ich glaube nicht, dass ein Prüfer sich hier Stress machen würde.

Außerdem würde ich auch mal davon ausgehen, dass der Baustoffhändler diese Formulierung für sich steuerrechtlich abgeklärt hat, weil er ansonsten immer wieder Rechnungsberichtigungen vornehmen müsste. Was ihm mehr Arbeit macht, als den Vermerk auf den Rechnungen zu ändern.
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Vorsteuer abzugsfähig - Dragon - 30.03.2009, 09:27
RE: Vorsteuer abzugsfähig - Catja - 30.03.2009, 10:44
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