Vorsteuer abzugsfähig
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30.03.2009, 09:27
Beitrag: #1
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Vorsteuer abzugsfähig
Hallo,
habe ein ziemlich banales Problemchen. Ist vielmehr theoretischer Form. Mandant hat eine Barrechnung eines großen Baustoffhändlers. Es handelt sich um eine Barrechnung über 500,- (netto). Auf der Rechnung ist nun zwar das Rechnungsdatum 25.02.2009 vermerkt, aber kein Lieferdatum. Ein Vermerk wie "Lieferdatum gleich Rechnungsdatum " fehlt. Lediglich ein Vermerk Barverkauf Mitnahmen steht darauf. Glaubt Ihr ein Prüfer würde hier darauf bestehen, dass das Lieferdatum darauf steht, weil es wurde ja am Rechnungsausstellungsdatum (25.02.) mitgenommen? Oder seht Ihr hier Streitpotential. Es gibt dazu wohl auch ein BFH-anhängiges Verfahren (V R 41/07) indem es auch um die Verhältnismäßigkeit des Vermerks eine Lieferdatums gehen soll. Chancen ??? Unser Vorgehen ist klar - wir lassen es darauf ankommen. Aber wie seht Ihr das? Ciao Dragon |
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Vorsteuer abzugsfähig - Dragon - 30.03.2009 09:27
RE: Vorsteuer abzugsfähig - Catja - 30.03.2009, 10:44
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