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Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
24.03.2009, 12:14
Beitrag: #25
RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
Dragon schrieb:
tosch schrieb:Und die Abschlagsteuer bleibt auch nicht beim GF hängen, sondern beim Finanzamt.
Sorry, da hatte ich den Hintergedanken, dass dieser sich dieses Geld auf die Einkommensteuer anrechnen lassen kann. Wenn er also unter Einbeziehung der Kapitalerträge unter die 25% sinkt. Sonst bleiben die Abschlagsteuern nat. grundsätzlich beim Fiskus.

Hallo Dragon,


Herr X wird nicht unter die 25 % fallen, deshalb ist auch die Abgeltungssteuer leider "verloren", denn Sie kann in keiner Form angerechnet werden.

Somit werden aus den 4 % schonmal nur knapp 3 %...
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RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter - PiranhaVS - 24.03.2009 12:14

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