das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
|
24.03.2009, 11:34
Beitrag: #58
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
... wenn ein Mandant eine Einzugsermächtigung für Körperschaftsteuer erteilt, dann aber der KöSt-Erhöhungsbetrag nicht abgebucht, sondern angemahnt wird, ich schriftlich auf die Einzugsermächtigung hinweise, trotzdem Zwangsvollstreckung angedroht wird und mir dann auf telefonisches Nachhaken von der Finanzkasse mitgeteilt wird, dass Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuererhöhung ZWEI verschiedene Steuerarten darstellen
![]() die EE für den KöSt-Erhöhungsbetrag ist von der Veranlagungsstelle zu erfassen und zu schlüsseln, das kann die Finanzkasse trotz vorliegender KÖ-EE nicht. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste