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Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
24.03.2009, 11:17
Beitrag: #24
RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
tosch schrieb:Und die Abschlagsteuer bleibt auch nicht beim GF hängen, sondern beim Finanzamt.
Sorry, da hatte ich den Hintergedanken, dass dieser sich dieses Geld auf die Einkommensteuer anrechnen lassen kann. Wenn er also unter Einbeziehung der Kapitalerträge unter die 25% sinkt. Sonst bleiben die Abschlagsteuern nat. grundsätzlich beim Fiskus.

Ciao Dragon
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RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter - Dragon - 24.03.2009 11:17

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