Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
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24.03.2009, 09:56
Beitrag: #23
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RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
Dragon schrieb:Die Bank bekommt doch aber das Geld (Darlehen) nicht direkt von der GmbH, sondern vom GGF als nat. Person. Und m.E. ist bei der Übergabe des Geldes von der Gesellschaft an den GGF von einer vGA auszugehen. Im Zweifel verzichtet sie ja schon auf das eine Prozent, welches durch die Abschlagsteuer beim GGF hängen bleibt.Moment, ich bezog mich darauf, dass die GmbH eigentlich direkt bei der Bank anlegen wollte. In dem Fall käme niemand auf die Idee einer vGA. Und die Abschlagsteuer bleibt auch nicht beim GF hängen, sondern beim Finanzamt. Definition vGA: Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung Was hat der GF verhindert? |
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