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Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
24.03.2009, 01:16
Beitrag: #20
RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
PiranhaVS schrieb:
Dragon schrieb:[quote=tosch]
Worin sollte diese hier liegen? Das Vermögen wird doch gerade vermehrt!
Das schon aber nicht im ausreichenden Maße. Denn würde die GmbH das Geld auch einem Fremden dieses Darlehen (und nichts anderes ist es ja) zur Verfügung stellen? Der ordentliche Geschäftsmann wird sich m.E. an dem "machbaren" (Zinsen für gewährtes Darlehen) messen lassen müssen und das sind wohl nicht die 3% Zinsen vom GGF.
Ich glaub´s einfach nicht!
Was ist denn "machbar"? Das ist doch das mickerige 1 %, das die Bank anbietet.
Willst Du den GF jetzt dazu verdonnern, dass er den "ordentlichen Geschäftsmann" heraushängt, die Mio´s einem Bauträger gibt, weil er von dem 8 % Zins bekommt? Aber vielleicht kein Geld mehr?
Und ihn womöglich auch noch als GF haftbar dafür machen, dass er das Vermögen nicht ausreichend mehrt?



Zitat:Dass die 3 % höher sind als 1,5 % ist keine Frage, aber ob die X-GmbH einen fremden Dritten das Darlehen auch für 3 % gegeben hätte würde ich auch bezweifeln...
Aber hallo, ich dachte, die GmbH wollte von der Bank die 4 % als direkte Geldanlage haben:

PiranhaVS schrieb:Die X GmbH hat einen Betrag von mehreren Millionen auf dem betrieblichen Bankkonto.

Dieser Betrag soll in Festgeld / Tagesgeld bei einer Bank angelegt werden.

Und die Bank ist doch ein fremder Dritter, oder?
Und damit gibt doch die GmbH einem fremden Dritten ein Darlehen zu 4 %, oder ist die Bank etwas anderes als ein Darlehensnehmer?
Für mich nicht!

Und damit ist der GF nur zwischengeschaltet - und verdient selbst nichts daran. Der GF hat NULL Ertrag!

Nochmal, worin soll hier die verdeckte Gewinnausschüttung liegen?
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RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter - tosch - 24.03.2009 01:16

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