Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
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23.03.2009, 17:31
Beitrag: #13
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RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
Dragon schrieb:wenn man das so liest wird ein Darlehen vereinbart. Der GGF würde aber kein Darlehen zu solchen Konditionen 4 % bekommen (Bin mir aber bei der derzeitigen Lage nicht so sicher). Das Darlehen würde an fremde Dritte auch nicht für 4% abgewickelt werden. Und somit kommt es zu einer vGA.Neeee - heftiger Widerspruch! Was ist denn eine vGA? Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der KapG. Worin sollte diese hier liegen? Das Vermögen wird doch gerade vermehrt! Die VGA wird seitens der GmbH beurteilt - ob der Gesellschafter von einer Bank ein Darlehen zu diesem Zins bekommen hätte, spielt hier meines Erachtens keine Rolle, weil die GmbH kein Darlehen vergeben, sondern Ihr Vermögen vermehren wollte. In KStRl A. 36 steht unter II.Vermögensminderung ... zu Vorteilsausgleich: Eine vGA liegt nicht vor, wenn die KapG bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung unter sonst gleichen Umständen auch ggü. einem Nichtgesellschafter hingenommen hätte. Hier schöpft die GmbH über die vertraglichen Vereinbarungen den Vorteil ab, den der Gesellschafter erzielt. Der Gewinn bleibt bei der GmbH. Worin sollte dann eine Gewinn"ausschüttung" bestehen? Und auch noch "verdeckt"? |
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