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Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
23.03.2009, 13:22
Beitrag: #8
RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter
Taxman schrieb:
Dragon schrieb:
Zitat:1. vGA

Meiner Meinung nach ist es keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung bei der X-GmbH. Im Gegenteil, der X GmbH werden mehr Zinseeinnahmen verschafft.

Meiner Meinung ist es schon eine verhinderte Vermögensmehrung, da es ja als Darlehen weitergegeben wird zu einem wahrscheinlich deutlich unter dem auf dem Markt üblichem Zinssatz verzinst wird. Darlehenszinsen sind doch immer noch teuerer als Zinseinnahmen oder?

der meinung kann man sich anschließen


Hallo...

die Sinne sind noch vernebelter die Grippe ist nicht besser geworden aber ich versuche trotzdem zu antworten :-)

Also ich glaube ich habe mich da nicht ganz einwandfrei ausgedrückt.

Die GmbH bekommt einen Zinssatz bei Direktanlage von 1,5 %.

Herr X bekommt als Privatperson einen Zinssatz von 4,0 %.

Also gibt die GmbH Herrn X das Geld, dieser legt es zu 4,0 % an und gibt die Zinsen in Höhe von 4,0 % abzüglich Abgeltungssteuer an die GmbH weiter.

Diese erhält also einen Zinssatz von knapp unter 3,00 %.


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RE: Darlehensgewährung von GmbH an Gesellschafter - PiranhaVS - 23.03.2009 13:22

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