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Rückdatierte Krankmeldung
12.03.2009, 18:02
Beitrag: #7
RE: Rückdatierte Krankmeldung
Hallo,

der Doc wird Ärger bekommen. Vielleicht mag der Lfzg-Antrag bearbeitet werden, aber der Doc wird sein Geld nicht bekommen.


Das leitet sich aus dem Medizinrecht ab. Danach darf der Bestätigungsstempel (Datumsstempel des Arztes) nicht älter als 48 Stunden gegenüber des bescheinigten Erkrankungszeitraums sein.

Da hier allem Anschein nach aber mehr als 48 Stunden vergangen sind, wird der Arzt wohl seine Arbeitskraft für nix und wieder nix eingesetzt haben.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Rückdatierte Krankmeldung - tosch - 11.03.2009, 10:15
RE: Rückdatierte Krankmeldung - zaunkönig - 12.03.2009 18:02
RE: Rückdatierte Krankmeldung - 2ndReality - 23.03.2009, 12:06

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