Schadens-Freiheits-Prämie
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11.03.2009, 16:54
Beitrag: #6
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
zaunkönig schrieb:Es stellt sich die Frage, ob bei objektiver Würdigung der Verhältnisse hier tatsächlich eine Entlohnung in Geld oder Geldeswert für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft vorliegt. Und das würde ich konkret sogar bestreiten wollen.Nö, das sehe ich als Entlohnung für "besonders sorgfältige" Zurverfügungstellung der Arbeitskraft. Zitat:Also bliebe zu überlegen, ob hier nicht ein überwiegend betriebliches Interesse an den Tag gelegt wird, wodurch der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einer besonderen Sorfaltswaltung im Straßenverkehr ermuntern will."überwiegend betriebliches Interesse" an was, wofür? Doch wohl für sorgfältige Arbeit. Zitat: Die Zahlung einer "Prämie" ist für ihn wirtschaftlich sinnvoller als die Reparaturkosten des Fahrzeugbestandes. Insoweit ist jeder vermiedener Unfall eine Kostenersparnis beim Arbeitgeber. Damit also auch ein hinreichender rein betrieblicher (Arbeitgeberinteresse) vorliegender Sachverhalt.Diese "Prämie" ist keine Versicherung, sondern eine Gratifikation für gute Arbeit. Anderer Ansicht kann man natürlich auch sein ![]() |
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Schadens-Freiheits-Prämie - Clematis - 11.03.2009, 12:15
RE: Schadens-Freiheits-Prämie - tosch - 11.03.2009, 13:35
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