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Rückdatierte Krankmeldung
11.03.2009, 16:38
Beitrag: #3
RE: Rückdatierte Krankmeldung
Hallo,

Die AU-Bescheinigung kannst Du in die Tonne werfen.

Wie bitte soll denn jemand am 24. feststellen was am 09. für Voraussetzungen vorlagen, wenn er das konkret überhaupt nicht beurteilen kann?

Entweder hat es da schon einmal eine AU-Bescheinigung gegeben, und zwar zeitnah, oder aber hier ist am Sachverhalt manipuliert worden.
Jeder halbwegs verantwortungsvoller Arzt wird so eine Bescheinigung nicht ausstellen.
Zudem beinhaltet die AU-Bescheinigung einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen. Soweit nicht Gründe vorliegen, die von einer dauerhaften Erkrankung ausgehen, darf eine AU-Bescheinigung lediglich den Zeitraum von 14 Tagen erfassen. Dann hat eine Nachfeststellung zu erfolgen.
In aller Regel wird der Patient ja auch wöchentlich bzw. 14-tägig zum Arzt bestellt.
Selbstverständlich gibt es keine Behandlungspflicht.


Der Unfallverursacher ist zivilrechtlich in der Schadensersatzpflicht. So wie Clematis geschrieben hat, ist der Restanspruch (abzüglich eventueller Erstattungen) gegen den Unfallverursacher durchzusetzen.
Der Unfallverursacher bekommt darüber hinaus von der KK noch ein nettes Schreiben und kann einen Teil der Kosten auch an die erstatten.


Für mich riecht das schon nach Ärger wg. der AU-Bescheinigung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Rückdatierte Krankmeldung - tosch - 11.03.2009, 10:15
RE: Rückdatierte Krankmeldung - zaunkönig - 11.03.2009 16:38
RE: Rückdatierte Krankmeldung - 2ndReality - 23.03.2009, 12:06

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