Schadens-Freiheits-Prämie
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11.03.2009, 16:24
Beitrag: #5
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RE: Schadens-Freiheits-Prämie
Hallo,
und wie immer könnten beide Seiten Recht haben, wenn man mal die Lohnsteuerrichtlinien heranzieht. Es stellt sich die Frage, ob bei objektiver Würdigung der Verhältnisse hier tatsächlich eine Entlohnung in Geld oder Geldeswert für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft vorliegt. Und das würde ich konkret sogar bestreiten wollen. Also bliebe zu überlegen, ob hier nicht ein überwiegend betriebliches Interesse an den Tag gelegt wird, wodurch der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einer besonderen Sorfaltswaltung im Straßenverkehr ermuntern will. Die Zahlung einer "Prämie" ist für ihn wirtschaftlich sinnvoller als die Reparaturkosten des Fahrzeugbestandes. Insoweit ist jeder vermiedener Unfall eine Kostenersparnis beim Arbeitgeber. Damit also auch ein hinreichender rein betrieblicher (Arbeitgeberinteresse) vorliegender Sachverhalt. Allerdings bei der konkreten und permanenten Geldgeilheit von Finanzverwaltung und Sozialversicherung und in gleichem Maße vorliegender chronischer finanzieller Schwindsucht, dürfte diese Geschichte ein Fall für die Gerichte werden. Das Risiko der Nachversteuerung bzw. Nachversicherung ist enorm. Vorschlag: Konkret eine Lohnsteuerauskunft beim FA anfordern. Der Sachverhalt lässt sich konkret darstellen und somit verbindlich beurteilen. Kommt das FA zum Ergebnis, dass hier kein Arbeitslohn vorliegt, ist die Sache auch für die SV gelöst. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Schadens-Freiheits-Prämie - Clematis - 11.03.2009, 12:15
RE: Schadens-Freiheits-Prämie - tosch - 11.03.2009, 13:35
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