KSt-Tarif 2007/2008
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10.03.2009, 17:50
Beitrag: #1
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KSt-Tarif 2007/2008
hallo zusammen,
ich bin gerade in einem Seminat-Skript für Berufsträger zum Thema "JA einer KapGes" auf folgendes gestoßen und verstehe es nicht: Zitat:Der tarifsteuersatz beträgt nach § 23 I KStG 15%. dieser KSt-Satz ist erstmalig für den VZ 2008 einheitlich für alle Körperschaften anzuwenden. da die KSt nach § 7 III KStG eine jahressteuer ist, sind die grundlagen für ihre festsetzung jeweils für ein kalenderjahr zu ermitteln. bei abweichenden WJ muss daher eine aufteilung der besteuerungsgrundlagen in die zeiträume bis 31.12.2007 und zeiträume ab 01.01.2008 erfolgen wie bitte? aufteilung des gewinns ähnlich wie bei LaFoWirten? gilt der § 7 IV KStG hier nicht? habe schon in den § 34 KStG geschaut aber nichts passendes finden. kann mich mal jemand erleuchten? danke Tax "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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KSt-Tarif 2007/2008 - Taxman - 10.03.2009 17:50
RE: KSt-Tarif 2007/2008 - showbee - 10.03.2009, 22:05
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