10.03.2009, 17:50
hallo zusammen,
ich bin gerade in einem Seminat-Skript für Berufsträger zum Thema "JA einer KapGes" auf folgendes gestoßen und verstehe es nicht:
wie bitte? aufteilung des gewinns ähnlich wie bei LaFoWirten? gilt der § 7 IV KStG hier nicht? habe schon in den § 34 KStG geschaut aber nichts passendes finden.
kann mich mal jemand erleuchten?
danke
Tax
ich bin gerade in einem Seminat-Skript für Berufsträger zum Thema "JA einer KapGes" auf folgendes gestoßen und verstehe es nicht:
Zitat:Der tarifsteuersatz beträgt nach § 23 I KStG 15%. dieser KSt-Satz ist erstmalig für den VZ 2008 einheitlich für alle Körperschaften anzuwenden. da die KSt nach § 7 III KStG eine jahressteuer ist, sind die grundlagen für ihre festsetzung jeweils für ein kalenderjahr zu ermitteln. bei abweichenden WJ muss daher eine aufteilung der besteuerungsgrundlagen in die zeiträume bis 31.12.2007 und zeiträume ab 01.01.2008 erfolgen
wie bitte? aufteilung des gewinns ähnlich wie bei LaFoWirten? gilt der § 7 IV KStG hier nicht? habe schon in den § 34 KStG geschaut aber nichts passendes finden.
kann mich mal jemand erleuchten?
danke
Tax