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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
11.07.2007, 18:09
Beitrag: #40
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Zitat:es gibt ein Hessische Urteil, indem es heißt, zur Nutzung überlassen für 1% schließt bei Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte die 0,03% ein und muß versteuert werden, auch dann, wenn er nicht immer mit dem Dienstfahrzeug fährt. Allerdings zugegeben ein anderer Sachverhalt als dieser hier. Trotzdem, die Ausgangsfrage war nur, sind die Aufwendungen der umgekehrten Heimfahrt zulässig oder nicht.

Wir werfen hier einiges durcheinander, nicht wahr? Das sind Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Die 0,03 % berechnen sich pro Monat pro Entfernungskilometer. Das kann man nicht auf Tage umrechnen.


Zitat:Und es gibt ein BFH-Urteil, das die umgekehrte Heimfahrt Aufwendungen in der Höhe zuläßt, wie sie der AN gehabt hätte. Er hat aber keine.
Es heißt hier im BFH-Urteil vom 28.1.1983 (VI R 136/79) BStBl. 1983 II S. 313

"Neben den Reisekosten der Ehefrau sind bei einer Besuchsreise auch diejenigen der minderjährigen Kinder jedenfalls dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie insgesamt den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer bei Durchführung aller ihm steuerwirksam möglichen Familienheimfahrten hätte abziehen können."
Das ist meine Argumentation.
[/quote]

Und wenn er mit seinem Privatwagen fahren würde ...

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt - Vorwitzig - 11.07.2007 18:09

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