DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
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11.07.2007, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2007 15:50 von Hans-Christian.)
Beitrag: #38
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:... Der hat 1% versteuert, damit er damit zu Hause beim Lebensmittelpunkt, privat damit fahren kann. Was soll das? Nee, nee, das glaub ich einfach nicht, das einer sowas macht. Weshalb sollte er dann noch 1% versteuern? Macht er es trotzdem, jeder kann mit seinem Vermögen machen was er will, dann muß er denm FA gegenüber darlegen, mit Fahrtenbuch des Dienstfahrzeuges, Fahrtenbuch des Privat-PKW, das er tatsächlich nicht mit dem Dienstfahrzeug gefahren ist. Aber das ist m.E. nach trotzdem nicht beantragbar, es gibt ein Hessische Urteil, indem es heißt, zur Nutzung überlassen für 1% schließt bei Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte die 0,03% ein und muß versteuert werden, auch dann, wenn er nicht immer mit dem Dienstfahrzeug fährt. Allerdings zugegeben ein anderer Sachverhalt als dieser hier. Trotzdem, die Ausgangsfrage war nur, sind die Aufwendungen der umgekehrten Heimfahrt zulässig oder nicht. Und es gibt ein BFH-Urteil, das die umgekehrte Heimfahrt Aufwendungen in der Höhe zuläßt, wie sie der AN gehabt hätte. Er hat aber keine. Es heißt hier im BFH-Urteil vom 28.1.1983 (VI R 136/79) BStBl. 1983 II S. 313 "Neben den Reisekosten der Ehefrau sind bei einer Besuchsreise auch diejenigen der minderjährigen Kinder jedenfalls dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie insgesamt den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer bei Durchführung aller ihm steuerwirksam möglichen Familienheimfahrten hätte abziehen können." Das ist meine Argumentation. mfg Dr. H.C. Freak |
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