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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
01.10.2012, 15:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2012 15:56 von Stadtkatze.)
Beitrag: #271
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(01.10.2012 15:31)Catja schrieb:  Der hat ein kräftiges Guthaben.

Deswegen ja Aufhebung der Vollziehung

(01.10.2012 15:31)Catja schrieb:  Aber mit die Vorläufigkeit mit dem Argument der Arbeitsüberlastung zu versagen, find´ ich schon frech.

Die haben deinen Antrag einfach ignoriert!

...und ja, es ist schon ein seeeehhhhhr fragwürdiges Argument.

Du könntest für deinen Einspruch noch eine Eingangsbestätigung einfordern Big Grin

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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01.10.2012, 16:01
Beitrag: #272
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Vielleicht hat sie ja nur ihren Ausredenkalender - Ausgabe "Oktober" - noch nicht erhalten.

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01.10.2012, 16:01
Beitrag: #273
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(01.10.2012 15:54)Stadtkatze schrieb:  Du könntest für deinen Einspruch noch eine Eingangsbestätigung einfordern Big Grin

Hübscher Tip! *bösegrins*

Nee, - im Ernst.
Ich wollte auf eine schlichte Änderung hinaus. Verwaltungsvereinfachung.
Jetzt kriegt die Dame halt den Einspruch.
Am letzten Tag.
Per Fax.
"Begründung wird nachgereicht".
Und wenn ich ganz ätzend bin, dann lasse ich mich zum Nachreichen der Begründung auch noch auffordern.

Der Mandant ist 2012 bei einem anderen Finanzamt. Sonst wäre ich wahrscheinlich gar nicht so eklig drauf.

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01.10.2012, 17:11
Beitrag: #274
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Wir beantragen nach Rechtskraft in diesen Fällen die Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Wenn schriftlicher Antrag mit der Post und auf den Putz klopfen, vielleicht liest es ja eine höher besoldete Einsicht und schreibt W.V. oder B.R. drauf.
frankts

frankts

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01.10.2012, 17:39
Beitrag: #275
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Warum beantragst du nicht gleich die volle Summe des Vorjahres? Lt. BMF ist die NK des Vj. zu akzeptieren, da die NK-Abrechnung ja bis zu einem Jahr auf sich warten lassen kann. Wenn im Frühjahr o. Sommer (bspw. 2012) die Erklärung (bspw. 2011) gemacht wird, liegt fast nie die Abrechnung 2011 vor. Ich nehme dann immer die aus 2010. Da gab es auch noch nie Probleme mit dem FA. Ob es nun ein paar € mehr o. weniger waren - das gleicht sich im nächsten Jahr wieder aus.
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01.10.2012, 17:48
Beitrag: #276
das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Scheiß Pragmatiker

:-D
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01.10.2012, 18:05
Beitrag: #277
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Big GrinBig GrinBig Grin
Ist eben mein tgl. Job.

Aber noch etwas: Bei Einreichung der Erklärung per Elster sind seit dem VZ 2010 die Belege f. den 35 a nicht mehr unbedingt mit der Erklärung einzureichen. Nur auf Wunsch vorzulegen. s. hier
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01.10.2012, 19:52
Beitrag: #278
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(01.10.2012 17:48)showbee schrieb:  Scheiß Pragmatiker


Ich mache das auch so. Wurde nie beanstandet.

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01.10.2012, 19:55
Beitrag: #279
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich auch.
Nur dieses eine FA stellt sich jetzt quer.
Und ist dazu auch noch mega-pampig.

(Dass es mal wieder eine "Halbtagsstelle" ist, die man 1 Woche lang weder vormittags noch nachmittags telefonisch erreichen konnte oder nur am AB (ohne die Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen), brauche ich nicht noch extra zu erwähnen.)

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01.10.2012, 20:08
Beitrag: #280
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(01.10.2012 19:55)Catja schrieb:  ... AB

Den will ich auch haben. Ich muss immer ans Telefon, ob ich will oder nicht.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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