Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerpflicht in Dts.
22.03.2016, 16:52
Beitrag: #1
Steuerpflicht in Dts.
Hallo Gemeinde,

bei einer GmbH richtet sich doch die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung.

Wenn also die Gesellschafter-Geschäftsführer auswandern (GB) und den Sitz der GmbH weiterhin in Deutschland belassen, dann ist doch diese GmbH in Deutschland stpfl. oder irre ich da vollends?

Ob es gemäß DBA (GB) auch zu einer Ansässigkeit in GB kommen kann kann mir doch eigentlich egal sein oder? Dann habe ich dort ebenfalls eine unbeschränkte Steuerpflicht. DBA kommt dann schon zu einer wie auch immer gearteten Vermeidung der doppelten Besteuerung, wobei das nicht das Problem ist, da wir hohe Verlustvorträge haben.

Habe ich da etwas grundsätzliches übersehen?

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.03.2016, 19:48
Beitrag: #2
Steuerpflicht in Dts.
Nein. Alles richtig.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation