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Steuerpflicht in Dts. - Dragon - 22.03.2016 16:52 Hallo Gemeinde, bei einer GmbH richtet sich doch die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung. Wenn also die Gesellschafter-Geschäftsführer auswandern (GB) und den Sitz der GmbH weiterhin in Deutschland belassen, dann ist doch diese GmbH in Deutschland stpfl. oder irre ich da vollends? Ob es gemäß DBA (GB) auch zu einer Ansässigkeit in GB kommen kann kann mir doch eigentlich egal sein oder? Dann habe ich dort ebenfalls eine unbeschränkte Steuerpflicht. DBA kommt dann schon zu einer wie auch immer gearteten Vermeidung der doppelten Besteuerung, wobei das nicht das Problem ist, da wir hohe Verlustvorträge haben. Habe ich da etwas grundsätzliches übersehen? Steuerpflicht in Dts. - showbee - 22.03.2016 19:48 Nein. Alles richtig. |