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� 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
17.02.2009, 14:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2009 14:25 von meyer.)
Beitrag: #1
� 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Hallo,

mal wieder eine Art Meinungsumfrage zu einem Fall, zu dem es irgendwie nicht viel Eindeutiges gibt (oder ich bin mit Blindheit geschlagen).

Es geht um die Verteilung von gr��erem Erhaltungsaufwand nach � 82b EStDV (f�r Jahre ab 2004). Die Voraussetzungen liegen dem Grunde nach unstreitig vor.

In der Praxis l�uft das im Rahmen der Steuererkl�rungen nach meiner Erfahrung eigentlich immer so, dass man mehr oder weniger nach Belieben parallel Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlung als sofort abziehbar behandelt und andere gleichm��ig auf 2-5 Jahre verteilt. Hatte jedenfalls noch nie einen Fall, wo das FA da irgendetwas beanstandet hat. Insofern bestand meinerseits auch nie Veranlassung, tiefer in diese Sache einzusteigen.

Jetzt folgendes: Nach einer Au�enpr�fung hat sich im Bereich V+V einiges verschoben. Die Feststellungen der Ap. sind im Grunde unstreitig. Die Jahre, in denen die Aufwendungen angefallen sind, stehen unter VdN, sind also uneingeschr�nkt noch �nderbar, demnach auch die Verteilung der Erhaltungsaufwendungen.

Aufgrund der Einkommensverh�ltnisse der einzelnen Jahre ist die bisherige Verteilung auf mehrere Jahre nicht mehr die g�nstigste Variante.

Erstrebenswert aufgrund der Auswirkungen auf die Progression w�re, im Erstjahr einen Teil der Ma�nahmen als sofort abziehbar zu behandeln, und die restlichen Aufwendungen weiterhin auf mehrere Jahre zu verteilen.

Um nicht noch gro�en Aufwand zur Aufdr�selung der Aufwendungen betreiben zu m�ssen, wurde dem FA vorgeschlagen, von den gesamten Aufwendungen einen bestimmten Betrag nicht als gr��eren Erhaltungsaufwand zu behandeln (also sofort abzuziehen) und den Rest zu verteilen.

Der Pr�fer wollte auf diese Weise einen Deckel auf die Pr�fung machen, ist aber an seinem SGL h�ngen geblieben. Der vertritt die Auffassung, es gehe nur alles oder nichts (also alles verteilen, oder alles sofort abziehen). Er macht geltend, alle Ma�nahmen innerhalb eines Jahres seien insgesamt zu betrachten und f�hrten dann insgesamt zu gr��erem Erhaltungsaufwand, man k�nne nicht einzelne ausnehmen.

Recherchen in Rechtsprechung und Kommentierungen dazu brachten bisher keine so richtig befriedigende Aussage dazu zu Tage.

Unstreitig d�rfte wohl sein, dass jedes Objekt gesondert zu behandeln ist. Da h�tte ich auch noch Argumentationsm�glichkeiten, es geht n�mlich um drei oder vier Eigentumswohnungen in der gleichen Wohnanlage, die zwar insgesamt in einer Anlage V erkl�rt wurden, aber eigentlich getrennte Einheiten darstellen.

Frage ist aber, ob der SGL mit seiner Auffassung auf der sicheren Seite ist, dass Aufwendungen innerhalb eines Jahres grunds�tzlich zusammengefasst werden m�ssen, also Einzelma�nahmen davon nicht ausgenommen werden k�nnen. Mich w�rde insbesondere interessieren, ob es dazu irgendwo eine eindeutige Aussage in Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung oder meinetwegen auch nur Fachliteratur gibt. Irgendwie scheint genau der Fall nie so richtig streitbefangen gewesen zu sein.

Dass eine pauschale Aufteilung eigentlich nicht geht, ist klar. Das war aber auch nur ein Angebot zur Verst�ndigung, um nicht durch Einsteigen in Einzelheiten noch mehr Aufwand f�r alle Seiten zu produzieren.
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17.02.2009, 15:44
Beitrag: #2
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
So richtig l�sst sich Prof. Lindberg im Frotscher ESt-Kommentar dazu auch nicht aus. Lediglich "... Ob gr��erer Erhaltungsaufwand gegeben ist, richtet sich nach den Umst�nden des Einzelfalls. Dabei ist nicht kleinlich zu Verfahren. Der BFH hat einen Aufwand von 1.440 DM als gr��eren Erhaltungsaufwand angesehen(BFH v. 27.10.1992, IX 66/91, BStBl II 1993, 591). Nicht erforderlich ist, dass der Erhaltungsaufwand auf eine einzelne Ma�nahme zur�ckzuf�hren ist."

W�rde es dann wie der SGL sehe, wonach Aufwendungen unter einen Posten Erhaltungsaufwand zusammengefasst werden. Also wenn, T�ren (500) und Fussboden (2.000) in einem Jahr gemacht werden, dann k�nnen diese Erhaltungsaufwendungen nur direkt (2.500) bzw. verteilt (je 500) geltend gemacht werden.

Drenseck im Schmidt-Kommentar sagt auch nur, dass einzelne Aufwendungen zu einem gr��eren Erhaltungsaufwand zusammengefasst werden k�nnen.

Vielleicht hilfts.

Ciao Dragon
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17.02.2009, 15:53
Beitrag: #3
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
� 82 b sagt ausdr�cklich: Der Steuerpflichtige kann gr��ere Aufwendungen ... abweichend von � 11 ... auf 2-5 Jahre verteilen.

F�r mich der Umkehrschlu�: gilt nicht f�r "kleinere" Aufwendungen
Folglich k�nnen Erhaltungsaufwendungen durchaus unterschiedlich gehandelt werden.

Und da der Stpfl. "kann", mu� er nicht. Also nochmal ein Wahlrecht innerhalb der "gr��eren Aufwendungen".

Nirgends steht etwas von "einheitlicher Behandlung".

Ich denke, es ist Sache des SGL, seine Auffassung rechtlich zu begr�nden.
Der Gesetzestext gibt f�r seine Ansicht nichts her.
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17.02.2009, 16:18
Beitrag: #4
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Ich habe jetzt auf die Schnelle im Herrmann /Heuer nachgeschaut - auch hier keine eindeutigen Ausf�hrungen. Die bisherigen Argumentationen von tosch und Dragon passen, demzufolge sollte das Finanzamt erst mal die Rechtsquelle f�r die Auffassung nachweisen.

schönen Tag noch

phönix
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17.02.2009, 19:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2009 20:11 von meyer.)
Beitrag: #5
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
tosch schrieb:F�r mich der Umkehrschlu�: gilt nicht f�r "kleinere" Aufwendungen
Na, ja, man kann die Auffassung vertreten, mehrere kleine ergeben auch eine gro�e. So ungef�hr ja auch der BFH im angef�hrten Urteil, wo es aber wohl eher darum ging, ob im konkreten Fall schon "gr��erer Erhaltungsaufwand" vorlag.

tosch schrieb:Und da der Stpfl. "kann", mu� er nicht. Also nochmal ein Wahlrecht innerhalb der "gr��eren Aufwendungen".
Das ist genau die Frage. "Kann" kann auch hei�en, entweder f�r alles � 11 EStG oder f�r alles Verteilung.

Wenn man das "Wahlrecht je Erhaltungsma�nahme" bejaht, wird aber auch schon die Abgrenzung zum Problem. Denn was geh�rt zu einer Einzelma�nahme, die dann nicht f�r sich betrachtet werden kann? Und w�rde das nicht konsequenterweise bedeuten m�ssen, dass f�r jede Ma�nahme ein eigener Verteilungszeitraum m�glich sein m�sste? Letzteres w�re mir aber vollkommen neu.

tosch schrieb:Ich denke, es ist Sache des SGL, seine Auffassung rechtlich zu begr�nden.
Na, ja, an dessen Stelle w�rde ich mich da relativ leicht tun. Einfach auf den � verweisen und die Auffassung vertreten, dass dies nach der vertretenen Rechtsauffassung bedeutet, ein Sofortabzug eines Teils der Ma�nahmen sei nicht m�glich, wenn der Rest verteilt wird.
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17.02.2009, 20:46
Beitrag: #6
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Das "Problem" hatte ich bisher auch noch nicht erkannt.

Da will sich wohl einer profilieren.

Ich w�sste auch nicht, wie der SGL das rechtlich begr�nden will.
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17.02.2009, 21:25
Beitrag: #7
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
meyer schrieb:Na, ja, man kann die Auffassung vertreten, mehrere kleine ergeben auch eine gro�e.
Nein, das sehe ich nicht so: � 82 b spricht von "gr��eren Aufwendungen", die verteilt werden k�nnen, nicht von EINEM aus mehreren Ma�nahmen resultierenden gr��eren Erhaltungsaufwand. Das h�tte der Gesetzgeber wohl besser formuliert, wenn er aus einer Mehrheit eine Gesamtma�nahme h�tte machen wollen.

meyer schrieb:
tosch schrieb:Und da der Stpfl. "kann", mu� er nicht. Also nochmal ein Wahlrecht innerhalb der "gr��eren Aufwendungen".
Das ist genau die Frage. "Kann" kann auch hei�en, entweder f�r alles � 11 EStG oder f�r alles Verteilung.
Nichts ist unm�glich, ich suche mir halt die L�sung aus, die ich gerne h�tte Wink - jedenfalls solange ich sie f�r einigerma�en vertretbar halte


meyer schrieb:Wenn man das "Wahlrecht je Erhaltungsma�nahme" bejaht, wird aber auch schon die Abgrenzung zum Problem. Denn was geh�rt zu einer Einzelma�nahme, die dann nicht f�r sich betrachtet werden kann? Und w�rde das nicht konsequenterweise bedeuten m�ssen, dass f�r jede Ma�nahme ein eigener Verteilungszeitraum m�glich sein m�sste? Letzteres w�re mir aber vollkommen neu.
Warum eigentlich nicht? Ist �ne prima Idee. � 82 b: k�nnen auf 2-5 Jahre ... das k�nnte man sicherlich auch so weit auslegen

meyer schrieb:
tosch schrieb:Ich denke, es ist Sache des SGL, seine Auffassung rechtlich zu begr�nden.
Na, ja, an dessen Stelle w�rde ich mich da relativ leicht tun. Einfach auf den � verweisen und die Auffassung vertreten, dass dies nach der vertretenen Rechtsauffassung bedeutet, ein Sofortabzug eines Teils der Ma�nahmen sei nicht m�glich, wenn der Rest verteilt wird.
Bitte, wenn�s Dir bei Deinem Fall hilft Wink

Spass beiseite, dann bleibt eh nur das Rb-Verfahren.
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18.02.2009, 09:13 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2009 09:14 von showbee.)
Beitrag: #8
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Also ich seh das nicht in der Norm. Das Wort "Aufwendungen" ist offen. Die Nutzung des Plural erfolgt �berall im Gesetz (vgl. nur �� 4 IV, 9 I EStG) und kann deshalb nicht als f�r diesen Satz "sinnstiftend" angesehen werden. "Aufwendungen" kann man als die einzelne Ma�nahme oder eben als die Summe aller dem Objekt zugute kommenden Ma�nahmen sehen. Deswegen muss man auf den Rest des Satzes schauen. Der Wortlaut "gr��ere Aufwendungen" ist doppelt in der Mehrzahl, zeigt also deutlich, dass mehrere Ausgabenpositionen vorliegen und diejenigen die gro� sind, k�nnen verteilt werden. Etwas anderes w�re es, wenn dort st�nde "insgesamt gro�e Aufwendungen" o.�. Also keine entweder-oder Norm!
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18.02.2009, 10:30
Beitrag: #9
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Also das

showbee schrieb:Der Wortlaut "gr��ere Aufwendungen" ist doppelt in der Mehrzahl, zeigt also deutlich, dass mehrere Ausgabenpositionen vorliegen und diejenigen die gro� sind, k�nnen verteilt werden.

bringt mich nun doch wieder ins Gr�beln.

Das w�rde ja bedeuten, dass ich bei einer Einzelma�nahme nicht verteilen kann. Kann eigentlich nicht sein.

Wenn ich an einem Mietshaus f�r T� 10 die Eingangst�re austausche, kann ich m.E., auch wenn es sich nur um eine Rechnung mit einer Position handelt, gem. � 82 b verteilen.


Das "Problem" ist auch f�r mich neu: das FA hat immer wie beantragt einer v�llig beliebigen Splittung und Verteilung zugestimmt.
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18.02.2009, 13:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2009 13:37 von Jive.)
Beitrag: #10
RE: � 82b EStDV Verteilung Erhaltungsaufwand
Mein ehemaliger Professor an der Uni hat immer gesagt :

Der Wille des Gesetzgebers ist zu erforschen ....Tongue

Ich selbst hatte dieses "Problem" bisher auch noch nicht.

Ich habe immer so verteilt wie ich oder der Mandant der Meinung war das es gut ist.

...und bin damit bisher immer durchgekommen....

Dieses Problem ist mir bisher nicht einmal in den sinn gekommen...den Sachbearbeitern im FA aber anscheinend auch nicht ... :-)

Ansonsten teile ich die auffassung des SGL nicht .. finde aber ad hoc auch nix greifbares.

Frag doch mal nach auf welche Rechtsnorm er denn seine Behauptungst�tzt Cool



lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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