Sofortmeldungen
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09.02.2009, 14:24
Beitrag: #1
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Sofortmeldungen
Ich muss meine Mandanten erziehen, weil es mit den Sofortmeldungen nicht klappt. Jetzt hei�t es �berall, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht mit einem Bu�geld in H�he von 25.000 � gehndet werden k�nne. Aber wo stehen die 25.000 �? � 320 SGB VI spricht nur von 2500 �.
Bin etwas ratlos frankts |
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09.02.2009, 14:37
Beitrag: #2
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Ich habe es gefunden - � 111 Abs. 1 Nr 2 i.Vm. Abs. SGB IV
Hoffentlich hat keiner unn�tig gesucht. frankts |
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