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Sofortmeldungen - frankts - 09.02.2009 14:24 Ich muss meine Mandanten erziehen, weil es mit den Sofortmeldungen nicht klappt. Jetzt heißt es überall, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld in Höhe von 25.000 € gehndet werden könne. Aber wo stehen die 25.000 €? § 320 SGB VI spricht nur von 2500 €. Bin etwas ratlos frankts RE: Sofortmeldungen - frankts - 09.02.2009 14:37 Ich habe es gefunden - § 111 Abs. 1 Nr 2 i.Vm. Abs. SGB IV Hoffentlich hat keiner unnötig gesucht. frankts |