Wieder KU-Problem
|
03.02.2009, 23:10
Beitrag: #21
|
|||
|
|||
RE: Wieder KU-Problem
Kiharu schrieb:Edit: Jetz schreib ich mir hier nen Wolf und Ihr habt das alles schon gekl�rt. Ohhhh. Entschuldigung. Aber danke, dass du dich mit dem Thema auseinandergesetzt hast. AO war ja auch nicht mein Steckenpferd ;-) |
|||
04.02.2009, 09:44
Beitrag: #22
|
|||
|
|||
RE: Wieder KU-Problem
Danke f�r Eure Argumentationen. Leider konnte ich aus Zeitgr�nden nicht daran teilnehmen
![]() Dadurch hat sich aber noch eine kleine Nachfrage bei mir ergeben. Wenn der UN bei Anmeldung des Unternehmens sich zur Regelbesteuerung entscheidet, so lese ich aus @showbee�s Argumenten heraus, dass der Unternehmer dann auch f�nf Jahre gebunden ist. Dies halte ich nicht f�r tragbar, da der �19 zu keinem Zeitpunkt der Selbst�ndigkeit ber�hrt war. Sehe ich das falsch? So h�tte ich die M�glichkeit Vorsteuern in gro�em Rahmen f�r z.B. Erhaltungsaufwendungen einer Ferienwohnung geltend zu machen und k�nnte im 3.Jahr zur Kleinunterhnehmerregelung wechseln. K�nnte sich durchaus lohnen. Oder sind gerade solche F�lle auch mit den f�nf Jahren gemeint? @Clematis siehste - sag ich�s doch. ![]() Ciao Dragon |
|||
04.02.2009, 10:38
Beitrag: #23
|
|||
|
|||
RE: Wieder KU-Problem
Dragon schrieb:Wenn der UN bei Anmeldung des Unternehmens sich zur Regelbesteuerung entscheidet, so lese ich aus @showbee�s Argumenten heraus, dass der Unternehmer dann auch f�nf Jahre gebunden ist. Dies halte ich nicht f�r tragbar, da der �19 zu keinem Zeitpunkt der Selbst�ndigkeit ber�hrt war.Ja. Wenn der Unternehmer sich - wie Du sagst - "entscheidet", dann hatte er die Wahl zwischen Regel- und Kleinunternehmerschaft. Also ist � 19 anzuwenden. Aufgrund seiner Entscheidung f�r die Regelbesteuerung ist er f�r 5 Jahre daran gebunden. Wurde er Unternehmer als Zwangs-Regelbesteuerer - mit einem Umsatz, der die Kleinunternehmerregelung ausschlie�t - dann k�nnte er, sobald die umsatzm��igen Voraussetzungen vorliegen, zur KU-Regelung wechseln. Auch nach weniger als 5 Jahren. |
|||
04.02.2009, 11:07
Beitrag: #24
|
|||
|
|||
RE: Wieder KU-Problem
tosch schrieb:Wurde er Unternehmer als Zwangs-Regelbesteuerer - mit einem Umsatz, der die Kleinunternehmerregelung ausschlie�t - dann k�nnte er, sobald die umsatzm��igen Voraussetzungen vorliegen, zur KU-Regelung wechseln. Auch nach weniger als 5 Jahren. Na dann sind ja jetzt alle Unklarheiten auch bei mir beseitigt. THX Ciao Dragon |
|||
04.02.2009, 19:31
Beitrag: #25
|
|||
|
|||
RE: Wieder KU-Problem
Dragon schrieb:Oder sind gerade solche F�lle auch mit den f�nf Jahren gemeint?N�, das ist nicht der Grund. Der Wechsel l�st aber, sofern zul�ssig, ggf. 15a UStG-Folgen aus (jedenfalls bei Rechtslage ab 2004). |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: