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Option KU Regelung
28.01.2009, 12:59
Beitrag: #1
Option KU Regelung
Okay, fragen wir hier mal nach. Wink

KU optiert zur USt. in 01.
In 03 meldet er Gewerbe ab.
In 04 meldet er ein neues Gewerbe wieder als KU an.

Ist er in 04 bei Beginn der neuen T�tigkeit an die Option zur USt. von 01 f�r das alte Gewerbe gebunden? Wird die 5-j�hrige Frist durch die Unterbrechung aufgehoben?
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28.01.2009, 13:02
Beitrag: #2
RE: Option KU Regelung
Es kommt nicht auf die Gewerbeanmeldung an, sondern ob durchgehend ein Unternehmen nach � 2 UStG (Einnahmeerzielungsabsicht) bestand oder nicht. Nur wenn auch das ust-liche Unternehmen in 2003 beendet wurde, kann in 2004 ein neues Unternehmen begonnen werden. Kommt wie immer drauf an. Aber wie gesagt, die Meldung beim GewA hat nix zu sagen.
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28.01.2009, 14:21
Beitrag: #3
RE: Option KU Regelung
Ich meine auch die unternehmerische T�tigkeit. Die wurde in 03 beendet und in 04 wurde eine neue begonnen.
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28.01.2009, 14:25
Beitrag: #4
RE: Option KU Regelung
Und ich sage-egal was da in in 03 ab- und in 04 angemeldet wird, er ist noch gebunden.
Kanns aber derzeit nicht anders begr�nden als schon in der Jurathek geschehen.

-----------------
LG
Clematis
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28.01.2009, 14:38
Beitrag: #5
RE: Option KU Regelung
Irgendwann hatten wir das Thema m.E. schonmal aber ich finde es nicht.
Meiner Meinung nach war er zwischenzeitlich kein Unternehmer, also KU Regelung m�glich.
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28.01.2009, 15:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2009 15:37 von tosch.)
Beitrag: #6
RE: Option KU Regelung
Sorry,

Denkfehler - berichtigt.
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28.01.2009, 15:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2009 15:41 von Catja.)
Beitrag: #7
RE: Option KU Regelung
Stadie in Rau/D�rrw�chter USt-Kommentar bei "Bindungsdauer, Widerruf schrieb:"Die Mindestdauer von 5 Jahren verl�ngert sich nicht bei zwischenzeitlicher Einstellung und sp�terer Wiederaufnahme der unternehmerischen T�tigkeit. Ebenso endet die Frist nicht vorzeitig beim Wechsel der Bet�tigung."

Gru�, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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28.01.2009, 15:50
Beitrag: #8
RE: Option KU Regelung
Trotz Stadie ja immer mit Vorsicht zu geniessen ist, w�rde ich in dem Fall meine Zustimmung erteilen. Meine Kommentare schweigen sich dazu gen��lich aus.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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28.01.2009, 15:54
Beitrag: #9
RE: Option KU Regelung
Je l�nger ich die zwei S�tze lese, umso weniger verstehe ich sie. Widersprechen sie sich nicht eigentlich? Oder hab ich ein Brett vorm Kopf?
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28.01.2009, 15:54
Beitrag: #10
RE: Option KU Regelung
Auskunft des Kleinunternehmerspezialisten der OFD Stuttgart:

Er vertritt die Auffassung, dass bei Wiederaufnahme der fr�heren unternehmerischen T�tigkeit - also gleicher Gesch�ftsinhalt - die Option weiterhin gilt. Das Unternehmen wird in diesem Fall nur als ruhend betrachtet. Bei Aufnahme einer g�nzlich anderen unternehmerischen T�tigkeit hat der U wieder die M�glichkeit, die KU-Regelung zu beanspruchen.

Eine BMF-Regelung oder Rechtsprechung dazu ist ihm nicht bekannt.
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