Option KU Regelung
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28.01.2009, 12:59
Beitrag: #1
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Option KU Regelung
Okay, fragen wir hier mal nach.
![]() KU optiert zur USt. in 01. In 03 meldet er Gewerbe ab. In 04 meldet er ein neues Gewerbe wieder als KU an. Ist er in 04 bei Beginn der neuen T�tigkeit an die Option zur USt. von 01 f�r das alte Gewerbe gebunden? Wird die 5-j�hrige Frist durch die Unterbrechung aufgehoben? |
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28.01.2009, 13:02
Beitrag: #2
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RE: Option KU Regelung
Es kommt nicht auf die Gewerbeanmeldung an, sondern ob durchgehend ein Unternehmen nach � 2 UStG (Einnahmeerzielungsabsicht) bestand oder nicht. Nur wenn auch das ust-liche Unternehmen in 2003 beendet wurde, kann in 2004 ein neues Unternehmen begonnen werden. Kommt wie immer drauf an. Aber wie gesagt, die Meldung beim GewA hat nix zu sagen.
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28.01.2009, 14:21
Beitrag: #3
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RE: Option KU Regelung
Ich meine auch die unternehmerische T�tigkeit. Die wurde in 03 beendet und in 04 wurde eine neue begonnen.
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28.01.2009, 14:25
Beitrag: #4
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RE: Option KU Regelung
Und ich sage-egal was da in in 03 ab- und in 04 angemeldet wird, er ist noch gebunden.
Kanns aber derzeit nicht anders begr�nden als schon in der Jurathek geschehen. ----------------- LG Clematis |
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28.01.2009, 14:38
Beitrag: #5
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RE: Option KU Regelung
Irgendwann hatten wir das Thema m.E. schonmal aber ich finde es nicht.
Meiner Meinung nach war er zwischenzeitlich kein Unternehmer, also KU Regelung m�glich. |
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28.01.2009, 15:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2009 15:37 von tosch.)
Beitrag: #6
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RE: Option KU Regelung
Sorry,
Denkfehler - berichtigt. |
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28.01.2009, 15:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2009 15:41 von Catja.)
Beitrag: #7
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RE: Option KU Regelung
Stadie in Rau/D�rrw�chter USt-Kommentar bei "Bindungsdauer, Widerruf schrieb:"Die Mindestdauer von 5 Jahren verl�ngert sich nicht bei zwischenzeitlicher Einstellung und sp�terer Wiederaufnahme der unternehmerischen T�tigkeit. Ebenso endet die Frist nicht vorzeitig beim Wechsel der Bet�tigung." Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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28.01.2009, 15:50
Beitrag: #8
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RE: Option KU Regelung
Trotz Stadie ja immer mit Vorsicht zu geniessen ist, w�rde ich in dem Fall meine Zustimmung erteilen. Meine Kommentare schweigen sich dazu gen��lich aus.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.01.2009, 15:54
Beitrag: #9
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RE: Option KU Regelung
Je l�nger ich die zwei S�tze lese, umso weniger verstehe ich sie. Widersprechen sie sich nicht eigentlich? Oder hab ich ein Brett vorm Kopf?
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28.01.2009, 15:54
Beitrag: #10
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RE: Option KU Regelung
Auskunft des Kleinunternehmerspezialisten der OFD Stuttgart:
Er vertritt die Auffassung, dass bei Wiederaufnahme der fr�heren unternehmerischen T�tigkeit - also gleicher Gesch�ftsinhalt - die Option weiterhin gilt. Das Unternehmen wird in diesem Fall nur als ruhend betrachtet. Bei Aufnahme einer g�nzlich anderen unternehmerischen T�tigkeit hat der U wieder die M�glichkeit, die KU-Regelung zu beanspruchen. Eine BMF-Regelung oder Rechtsprechung dazu ist ihm nicht bekannt. |
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