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10. September um 10 Uhr
09.12.2008, 12:43
Beitrag: #61
RE: 10. September um 10 Uhr
Eine r�ckwirkende gesetzl. �nderung ist m.E. nicht m�glich. Ob �berhaupt und wie eine ev. neue Regelung in der Zukunft aussieht, kann keiner sagen. Auch Clematis` Glaskugel nicht.
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09.12.2008, 12:49
Beitrag: #62
RE: 10. September um 10 Uhr
Opa schrieb:Allerdings wird mich jetzt ein Flut (mehrere Hundert) ge�nderter Bescheide �berrollen.
Was bin ich froh, dass ich keinen Lohnsteuerhilfeverein habe...

K�nnen Sie die Pr�fung dieser Bescheide wenigstens abrechnen? Oder ist das im Beitrag mit drin?

Gru�

towel day
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09.12.2008, 12:53
Beitrag: #63
RE: 10. September um 10 Uhr
@showbee:

Heisst das �bersetzt, dass die neu zu findende Regelung auf den 1.1.07 f�r den Steuerzahler schlechter sein darf, als die Regelung bis incl. 2006?

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09.12.2008, 13:07
Beitrag: #64
RE: 10. September um 10 Uhr
@ towel day
Extra abrechnen kann ich daf�r leider nix. Aber (auch wenn ich nichts daf�r kann) erzeugt es zufriedene Kunden, damit Kundenbindung bzw. Werbung f�r neue Mandanten.

@ Catja
F�r den 01.01.07 kann es r�ckwirkend keine neue Regelung geben, nur f�r die Zukunft, ab 01.01....?
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09.12.2008, 13:11
Beitrag: #65
RE: 10. September um 10 Uhr
Da stehe ich auch gerade auf dem Schlauch.

folgende Frage habe ich bereits f�r mich gekl�rt:

Da es sich um einen Fall der Verfassungswidrigkeit handelt, greifen zumindest erst einmal die vorl�ufigkeitsvermerke.

Und jetzt spinne ichmal Catjas Faden fort:

Sollte jetzt die neue Regelung die r�ckwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft treten soll schlechter sein als die aus 2006 oder sogar noch schlechter als die verfassungswidrige aus 2007/2008.....

.... dann d�rfte das FA aufgrund des Vorl�ufigkeitsvermerkes zuungunsten �ndern weil auch m.E. kein Fall einer R�ckwirkung vorliegt ( werde diesbez�glich aber auch nochmal genauer recherchieren)

lg, Jive
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09.12.2008, 13:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 13:19 von Catja.)
Beitrag: #66
RE: 10. September um 10 Uhr
Jepp.
So lese ich die Pressemitteilung auf der Seite des BMF auch.
Also: Entwarnung.

Edit: Mein Beitrag bezog sich auf @Opa, der Jive hatte mich aber �berholt.

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09.12.2008, 13:21
Beitrag: #67
RE: 10. September um 10 Uhr
Wie kommt ihr zu einer r�ckwirkenden �nderung zum 01.01.07? Das gibt das Urteil nicht her und die Pressemitteilung ist auch eindeutig. Eine �nderung ev. ab 01.01.2010. F�r 2007-2009 gilt die alte Regelung wie bis 2006.
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09.12.2008, 13:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 13:28 von Jive.)
Beitrag: #68
RE: 10. September um 10 Uhr
habs bei juris gelesen...

hier der link:

http://www.juris.de/jportal/portal/t/fwz...s.Maximize

und hier das wichtige mal rauskopiert :

Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, r�ckwirkend auf den 01.01.2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des � 9 Abs. 2 Satz 2 EStG � vorl�ufig � ohne die Beschr�nkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden.



lg, Jive
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09.12.2008, 13:28
Beitrag: #69
RE: 10. September um 10 Uhr
das waren die Eilmeldungen der DATEV und der S�ddeutschen.

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09.12.2008, 13:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 13:31 von Jive.)
Beitrag: #70
RE: 10. September um 10 Uhr
Hmm ..dann lese ich die Pressemitteilung so, dass ab 01.01.2009 praktisch altes Recht angewendet wird und f�r 2007 und 2008 praktisch auch ohne jedoch eine gesetliche �nderung zu veranlassen??
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