10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 12:43
Beitrag: #61
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RE: 10. September um 10 Uhr
Eine r�ckwirkende gesetzl. �nderung ist m.E. nicht m�glich. Ob �berhaupt und wie eine ev. neue Regelung in der Zukunft aussieht, kann keiner sagen. Auch Clematis` Glaskugel nicht.
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09.12.2008, 12:49
Beitrag: #62
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RE: 10. September um 10 Uhr
Opa schrieb:Allerdings wird mich jetzt ein Flut (mehrere Hundert) ge�nderter Bescheide �berrollen.Was bin ich froh, dass ich keinen Lohnsteuerhilfeverein habe... K�nnen Sie die Pr�fung dieser Bescheide wenigstens abrechnen? Oder ist das im Beitrag mit drin? Gru� towel day |
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09.12.2008, 12:53
Beitrag: #63
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RE: 10. September um 10 Uhr
@showbee:
Heisst das �bersetzt, dass die neu zu findende Regelung auf den 1.1.07 f�r den Steuerzahler schlechter sein darf, als die Regelung bis incl. 2006? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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09.12.2008, 13:07
Beitrag: #64
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RE: 10. September um 10 Uhr
@ towel day
Extra abrechnen kann ich daf�r leider nix. Aber (auch wenn ich nichts daf�r kann) erzeugt es zufriedene Kunden, damit Kundenbindung bzw. Werbung f�r neue Mandanten. @ Catja F�r den 01.01.07 kann es r�ckwirkend keine neue Regelung geben, nur f�r die Zukunft, ab 01.01....? |
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09.12.2008, 13:11
Beitrag: #65
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RE: 10. September um 10 Uhr
Da stehe ich auch gerade auf dem Schlauch.
folgende Frage habe ich bereits f�r mich gekl�rt: Da es sich um einen Fall der Verfassungswidrigkeit handelt, greifen zumindest erst einmal die vorl�ufigkeitsvermerke. Und jetzt spinne ichmal Catjas Faden fort: Sollte jetzt die neue Regelung die r�ckwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft treten soll schlechter sein als die aus 2006 oder sogar noch schlechter als die verfassungswidrige aus 2007/2008..... .... dann d�rfte das FA aufgrund des Vorl�ufigkeitsvermerkes zuungunsten �ndern weil auch m.E. kein Fall einer R�ckwirkung vorliegt ( werde diesbez�glich aber auch nochmal genauer recherchieren) lg, Jive |
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09.12.2008, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 13:19 von Catja.)
Beitrag: #66
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RE: 10. September um 10 Uhr
Jepp.
So lese ich die Pressemitteilung auf der Seite des BMF auch. Also: Entwarnung. Edit: Mein Beitrag bezog sich auf @Opa, der Jive hatte mich aber �berholt. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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09.12.2008, 13:21
Beitrag: #67
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RE: 10. September um 10 Uhr
Wie kommt ihr zu einer r�ckwirkenden �nderung zum 01.01.07? Das gibt das Urteil nicht her und die Pressemitteilung ist auch eindeutig. Eine �nderung ev. ab 01.01.2010. F�r 2007-2009 gilt die alte Regelung wie bis 2006.
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09.12.2008, 13:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 13:28 von Jive.)
Beitrag: #68
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RE: 10. September um 10 Uhr
habs bei juris gelesen...
hier der link: http://www.juris.de/jportal/portal/t/fwz...s.Maximize und hier das wichtige mal rauskopiert : Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, r�ckwirkend auf den 01.01.2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des � 9 Abs. 2 Satz 2 EStG � vorl�ufig � ohne die Beschr�nkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden. lg, Jive |
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09.12.2008, 13:28
Beitrag: #69
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RE: 10. September um 10 Uhr
das waren die Eilmeldungen der DATEV und der S�ddeutschen.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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09.12.2008, 13:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 13:31 von Jive.)
Beitrag: #70
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RE: 10. September um 10 Uhr
Hmm ..dann lese ich die Pressemitteilung so, dass ab 01.01.2009 praktisch altes Recht angewendet wird und f�r 2007 und 2008 praktisch auch ohne jedoch eine gesetliche �nderung zu veranlassen??
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