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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
03.07.2007, 20:00
Beitrag: #1
DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hallo,
hatte mal wieder vor kurzem eine interessante Diskussion im Forum steuernetz.
Problem war, der Steuerpflichtige (Firmenwagen mit 1%) hat keine eigene Heimfahrt angetreten, sondern seine Ehefrau kam mit eigenem Pkw zum Zweitwohnsitz der DHHF.

Nehmen wir mal an, der Steuerpflichtige war nachweislich aus objektiven Gründen an der Heimfahrt behindert.

Der Steuerpflichtige und andere User waren der Auffassung, dann darf man WK für die umgekehrte Heimfahrt beantragen.

Wenn er gefahren wäre, wären keine WK beantragbar.

Ich bin der Auffassung, nach Rechtslage m.E. (da hat mir sogar mal oerdiz zugestimmt, <grins>), auch für die Fahrt der Ehefrau sind keine WK für die Familienheimfahrt beantragbar.

Was meint Ihr dazu?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.07.2007, 20:26
Beitrag: #2
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Zu den notwendigen Aufwendungen wegen DHHF zählen auch die Kosten einer Besuchsfahrt der Ehefrau zu dem auswärts arbeitenden Ehemann, wenn der Ehemann nicht selbst eine steuerlich anzuerkennende Heimfahrt hat unternehmen können, BFH v. 02.07.1971, BStBl. II 1972, 67 und vom 21.08.1974, BStBl. II 1975,64. Allerdings sind die berücksichtigugnsfähigen Fahrtkosten auf den Betrag beschränkt, den der Ehemann bei Durchführung aller ihm steuerilch möglichen Fahrten hätte geltend machen können (=eine Fahrt wöchentlich)

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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03.07.2007, 20:35
Beitrag: #3
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:Zu den notwendigen Aufwendungen wegen DHHF zählen auch die Kosten einer Besuchsfahrt der Ehefrau zu dem auswärts arbeitenden Ehemann, wenn der Ehemann nicht selbst eine steuerlich anzuerkennende Heimfahrt hat unternehmen können, BFH v. 02.07.1971, BStBl. II 1972, 67 und vom 21.08.1974, BStBl. II 1975,64. Allerdings sind die berücksichtigugnsfähigen Fahrtkosten auf den Betrag beschränkt, den der Ehemann bei Durchführung aller ihm steuerilch möglichen Fahrten hätte geltend machen können (=eine Fahrt wöchentlich)

Und wenn er keine geltend machen kann auf Grund des Firmenfahrzeuges?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.07.2007, 20:59
Beitrag: #4
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
verstehe ich nicht.

Das sind doch Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte.

Der Arbeitgeber muss bei einem arbeitgebereigenen Fahrzeug die Fahrten des Arbeitnehmers zw. Wohnung/Arbeitsstätte mit dem Firmenfahrzeug als Arbeitslohn versteuern, entweder pauschal oder normal.

Dann kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung geltend machen, natürlich mindert der normal oder pauschal versteuerte Arbeitslohn den angefallenen Aufwand (entweder auf der Einnahmenseite oder Abzug bei WK).

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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03.07.2007, 21:36
Beitrag: #5
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:verstehe ich nicht.

Das sind doch Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte.

Der Arbeitgeber muss bei einem arbeitgebereigenen Fahrzeug die Fahrten des Arbeitnehmers zw. Wohnung/Arbeitsstätte mit dem Firmenfahrzeug als Arbeitslohn versteuern, entweder pauschal oder normal.

Dann kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung geltend machen, natürlich mindert der normal oder pauschal versteuerte Arbeitslohn den angefallenen Aufwand (entweder auf der Einnahmenseite oder Abzug bei WK).

Zugegeben, die Problematik ist nicht ganz einfach.

Es handelt sich hier um Familienheimfahrten.

Die sind möglich bei nur 1% Versteuerung.

Sollten mehr Familienheimfahrten als eine durchgeführt werden, dann muß zusätzlich versteuert werden, aber dann geht auch die DHHF nicht mehr.

Eine Familienheimfahrt bei 1% geht also mit dem F-Fahrzeug. Aber ohne WK!

Das ist das Problem.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.07.2007, 21:40
Beitrag: #6
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Mit der 1 % -Regelung wird die private Nutzung des Arbeitnehmers als Arbeitslohn erfaßt. D.h. dem Arbeitnehmer fließt steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.

Deshalb kann er die Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen.

Und natürlich hat er Kosten: schließlich muss er die 1% als Arbeitslohn versteuern.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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03.07.2007, 22:12
Beitrag: #7
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:Mit der 1 % -Regelung wird die private Nutzung des Arbeitnehmers als Arbeitslohn erfaßt. D.h. dem Arbeitnehmer fließt steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.

Deshalb kann er die Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen.

Und natürlich hat er Kosten: schließlich muss er die 1% als Arbeitslohn versteuern.

Das kann er eben nicht, siehe EStG

9 Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.07.2007, 22:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2007 22:34 von Vorwitzig.)
Beitrag: #8
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Man lernt doch nie aus.

Abgesehen davon, dass da ja wohl eine Riesens........ mal wieder ist, was macht § 8 II 5 für einen Sinn?

Wenn generell der Abzug als WK ausgeschlossen ist (die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sollte man eigentlich mal klären lassen), in welchen Fällen kommt dann noch ein Abzug als WK in Betracht, wie § 8 II 5 es in Erwägung zieht.

Warum muss der Arbeitnehmer sich 0,002 % des BILP als Arbeitslohn anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten nicht mehr geltend machen darf, und warum muss er sie sich nicht anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten als WK geltend machen darf?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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04.07.2007, 08:13
Beitrag: #9
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:...
Warum muss der Arbeitnehmer sich 0,002 % des BILP als Arbeitslohn anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten nicht mehr geltend machen darf, und warum muss er sie sich nicht anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten als WK geltend machen darf?

Ich verstehe das so:

Bei einer wöchentlichen Familienheimfahrt im Rahmen einer beruflich veranlassten DHHF, kein zusätzlicher Nutzungswert von 0,002% BILP je Entfernungs-km. Aber auch keine WK für diese eine Fahrt im Rahmen der DHHF.

Wird das Fahrzeug zu mehr als einer Heimfahrt wöchentlich genutzt, dann 0,002% für jede Heimfahrt, WK möglich. Aber keine DHHF dadurch mehr.

Meine Ausgangsproblematik aber war, ist eine umgekehrte Heimfahrt als WK beantragbar?

Dazu ein Urteil des Hessischen FG vom 26.03.2007 in der Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es nicht darauf an, ob der AN seinen Dienstwagen tatsächlich nutzt, vielmehr reicht die blose Nutzungsmöglichkeit aus.

Wie gesagt, nicht ganz einfach und auch mehr akademisch als praktisch in der Anwendung.

Die "Problematik" liegt m. E. in der 0,002% Versteuerung, den wöchentlichen Heimfahrten und der Anerkennung einer DHHF. Hier wird bestimmt viel falsch gemacht. Denn 0,002% würde ja bedeuten mehr als eine wöchentliche Fahrt , damit WK, aber keine DHHF mehr.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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04.07.2007, 09:53
Beitrag: #10
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hallo

Also ich sehe es genauso wie dargelegt und stimme H-C voll zu, die Urteile bzw. Richtlinien sind m.E. eindeutig. Es wäre aber auch etwas widersinnig, wenn die Frau die Kosten ansetzen kann, wenn der Mann nicht heimfahren kann. Denn der AG würde immer bestätigen, daß der AN nicht abkömmlich ist (wie will man es kontrollieren) und die Frau produziert WK, obwohl der AN einen Firmenwagen hat, der genutzt werden könnte.

Viele Grüße
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