§ 35a EStG - Hausarbeit
|
19.11.2008, 22:46
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Nun bin ich platt. Vielen lieben Dank.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
19.11.2008, 22:57
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Gern geschehen!
|
|||
20.11.2008, 00:21
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
@showbee:
Da ich momentan nur mit dem Händi unterwegs bin, in aller Kürze: HUT AB und herzlichen Dank für Deine Akribie, um die ich Dich mangels Zeit (und wahrscheinlich auch Abstraktionsvermögen) bei "meinereiner" beneide! Aber ich kann mich ja rausreden, weil heute morgen, bei @kiharus Anfrage, die BT-Site mal wieder (wie leider sehr oft) offline war... Also: " Chapeau " ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
20.11.2008, 09:16
Beitrag: #14
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
@ Catja, danke der warmen Worte. Aber das macht mir Spaß zu recherchieren. Gerade im Historienbereich der Steuergesetzgebung habe ich mich beruflich bedingt einarbeiten müssen. Also alles ein Klax, wenn man weiss wo man ansetzen muss.
|
|||
20.11.2008, 10:15
Beitrag: #15
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Die Aufnahme der "Unbarzahlung" in das Gesetz soll zwar die Schwarzarbeit usw. eindämmen, ist bei dem heutigen Zahlungsverkehr aber kein wirklicher Nachweis, daß wirklich per Überweisung bezahlt wurde. Da viele (auch immer mehr Privatleute) die Überweisungen usw. online vornehmen, erfolgt keine Kontrolle, ob das Konto wirklich zur Fa. X gehört. Man überweist einfach das Geld auf ein 2. Privatkonto (Ehefrau, Kinder...), dann steht im Kontoauszug "Überweisung Fa. X Handwerkerrechnung", aber die Fa. X hat es bar (oder gar nicht) bekommen. Insofern halte ich die Regelung für unsinnig und hoffe auf eine Änderung.
Habe hier das Problem Schornsteinfeger, die verlangen unbedingt Barzahlung, weil denen das Mahnverfahren (10 Kunden/Tag a ca. 30,-/60,-) zu aufwendig ist. Das sind aber dadurch ca. 10,- steuerl. Nachteil für alle Kunden. Und da man sich seinen Schornsteinfeger nicht aussuchen kann, gibt es jedesmal Probleme. Daher finde ich die Regelung (wie bereits gesagt) unsinnig bzw. realitätsfremd. |
|||
20.11.2008, 10:37
Beitrag: #16
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Opa schrieb:Da viele (auch immer mehr Privatleute) die Überweisungen usw. online vornehmen, erfolgt keine Kontrolle, ob das Konto wirklich zur Fa. X gehört. Man überweist einfach das Geld auf ein 2. Privatkonto (Ehefrau, Kinder...), dann steht im Kontoauszug "Überweisung Fa. X Handwerkerrechnung", aber die Fa. X hat es bar (oder gar nicht) bekommen. Insofern halte ich die Regelung für unsinnig und hoffe auf eine Änderung....Daher finde ich die Regelung (wie bereits gesagt) unsinnig bzw. realitätsfremd. Volle Zustimmung. Aber bitte ganz leise sein, sonst verlangt noch jemand vom die Steuerermäßigung begehrenden Steuerpflichtigen die Kopie des Bankauszugs des Handwerkers, aus dem der Zahlungs-Eingang hervorgeht... Was aber darin überdeutlich wird: da wird eine Regelung in die Welt gesetzt, um etwas zu "steuern", die inhaltlich wahrscheinlich nur geringe Effekte produziert, einen Haufen Mitnahmeeffekte auslöst (Wohngeld, Nebenkostenabrechnungen der Vermieter) und ansonsten nur ein bürokratisches Monstrum ist. schönen Tag noch phönix |
|||
20.11.2008, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008 10:49 von Jive.)
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Der Gesetzgeber ist mit der Vorschrift des § 35 a EstG anscheinend aber sehr zufrieden.
Ab dem 01.01 wird durch das "Konjunktur-Maßnahmen-Paket" der betrag von 20% von 3.000,-€ auf maximal 20% von 6.000,- € verdoppelt. Auch die degressive Afa kommt wieder ( 25% für 2 Jahre) Anscheinend ist die halbwertszeit im steuerrecht doch nicht so schlimm.. irgendwann kommt immer wieder das zuvor abgeschaffte hervor .. man muss nur lange genug warten. lg, Jive |
|||
20.11.2008, 11:05
Beitrag: #18
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Zitat:Volle Zustimmung. Aber bitte ganz leise sein, sonst verlangt noch jemand vom die Steuerermäßigung begehrenden Steuerpflichtigen die Kopie des Bankauszugs des Handwerkers, aus dem der Zahlungs-Eingang hervorgeht...Selbst dies wurde kürzlich als Beweis abgelehnt (FG Urteil). Ein Handwerker hat die Einzahlung des Betrages auf sein Konto, nach erfolgter Barzahlung des Kunden, mit dem Kontoauszug nachgewiesen --> keine Anerkennung nach 35a. |
|||
20.11.2008, 11:23
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Jo... das war das von mir am Anfang des Threads gepostete Urteil vom FG Niedersachsen.
Meine Meinung ist ja , dass diese Vorschrift eine reine Begünstigungsvorschrift ist, und der Gesetzgeber ist bei subventionen doch frei, welche Nachweise er dafür sehen möchte. Wie schon gesagt Jeder steuerpflichtige hat die gleichen chancen in den Genuss des § 35 a zu kommen, wenn er die Nachweise erbringt. In der Umsatzsteuer ist es doch ähnlich: Wer nicht den Nachweis für die steuerfreiheit erbringt, muss die Ust zahlen... hier liegt auch kein Verstoss gegen Art 3 GG nur weil der eine die Nachweise erbracht hat und der andere nicht. lg, Jive |
|||
20.11.2008, 11:41
Beitrag: #20
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Zitat:Jeder steuerpflichtige hat die gleichen chancen in den Genuss des § 35 a zu kommenM.E. eben nicht, s. Schornsteinfeger. Oder gibt es eine Regelung, daß er nicht auf Barzahlung bestehen kann, u. eine Überweisung akzeptieren muss? |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste