§ 35a EStG - Hausarbeit
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19.11.2008, 11:32
Beitrag: #1
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§ 35a EStG - Hausarbeit
Hallo,
habe derzeit eine Anwärterin bei mir sitzen und wir reden gerade über Themen einer Hausarbeit. Sie schreibt über § 35a EStG und hat bereits viele Infos gesammelt. Problematisch ist jedoch, dass inzwischen beim BFH ein neues Verfahren zur Barzahlung anhängig ist. Darin geht es um die Verletzung des § 3 GG. Das FG Düsseldorf sieht keine Verfassungswidrigkeit in der Regelung. Kennt jemand Aufsätze, welche sich mit dieser Thematik bereits auseinandergesetzt haben und wäre so nett, entsprechende Fundstellen zu benennen? Vielen Dank für Eure Mithilfe. Kiharu und Anwärterin Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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19.11.2008, 11:55
Beitrag: #2
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Mein schlaues SIS meint:
DStR 41/2007 S. 1804 DB 7/2007 S. 358 NWB 51/2007 F3 S. 14895 Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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19.11.2008, 12:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.2008 12:12 von Jive.)
Beitrag: #3
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Huhu.
mir fällt ad hoc dieses Urteil ein: NIEDERSÄCHSISCHES FINANZGERICHT URTEIL vom 22.01.2008 Az.: 13 K 330/07 Kurzfassung: Barzahlung ist unzulässig. Allerdings sind massig Fundstellen für Aufsätze in der Urteilsbegründung zu finden. Ganz abgesehenvon der Tatsache, dass sich das FG mit der Urteilsbegründung anscheinend wirklich Mühe gemacht hat. Ich finde sie jedenfalls sehr gelungen. lg, Jive |
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19.11.2008, 12:32
Beitrag: #4
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
FG Niedersachsen äußert sich jedoch nicht zur eventuellen Verfassungswidrigkeit wg. Ungleichbehandlung zwischen Überweisung und Barzahlung. Aber genau dafür brauchen wir Infos.
@maxell Danke für die Fundstellen. Werden wir uns gleich mal anschauen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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19.11.2008, 16:12
Beitrag: #5
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Hallo,
würde mich mal an die Pressestelle des Deutschen Bundestages wenden und mir die Parlamentsprotokolle zukommen lassen. Ich halte die Ablehnung zur Anerkennung einer Barzahlung grundsätzlich nicht für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wollte eine Förderung der Wirtschaft erreichen jedoch gleichzeitig auch die "Schwarzarbeit" kontrollieren und weiter eindämmen. Auf diesem Hintergrund ist der Gesetzestext entstanden. Es obliegt immer noch dem Gesetzgeber die entsprechenden Ordnungsschritte zur Einhaltung und Wahrung seiner Gesetze zu bestimmen. Dabei dürfen dann auch allgemeine Einschränkungen verankert werden, die durchaus eine gewisse Einschränkung individueller Grundrechte beinhalten. Solange die wesentlichen Grundrechte der Persönlichkeit des Bürgers nicht eingeschränkt sind, wüsste ich nicht, was das BVerfG dazu veranlassen sollte hier eine Grundrechtsverletzung nach § 3GG (Allgemeinparagraf) zu erkennen. Dazu müsste das BVerfG auch seine bisherige Rechtstellung aufgeben und würde dem Gesetzgeber eben hier die Durch- und Ausführungsbestimmungen eines Gesetzes absprechen. Aber genau dies befürwortet das BVerfG und bemängelt oftmals den Tatbestand, dass die Gerichtsbarkeit die Unzulänglichkeiten des Gesetzgebers auszubaden hat. Und hier ist nun einmal nichts unzulänglich. Aber dies ist meine Meinung dazu. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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19.11.2008, 17:36
Beitrag: #6
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
zaunkönig schrieb:würde mich mal an die Pressestelle des Deutschen Bundestages wenden und mir die Parlamentsprotokolle zukommen lassen. findet man alles online! |
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19.11.2008, 18:07
Beitrag: #7
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Wo denn? Wir haben schon gesucht aber wir sind sooooo blond.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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19.11.2008, 18:23
Beitrag: #8
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Ich suche mir immer erst mit den Schlüsselwörtern über google die Nummer der BT-Drucksache bzw. des Plenarprotokolles oder Steno-Protokolles raus und gebe die gefundene Nummer auf der Seite des Bundestages bei der Dokumentensuche ein.
Ist aber alles ziemlich mühsam. Vielleicht hat ja jemand einen schnelleren Trick? Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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19.11.2008, 20:52
Beitrag: #9
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Danke für den Tipp. Das kann sie dann ja morgen mal ausprobieren.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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19.11.2008, 22:16
Beitrag: #10
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Hallo,
§ 35a EStG wurde durch das 2. Gesetz für mod. Dienstl. am Arb.Markt eingeführt. Die Endfassung des Änderungsgesetzes findet man hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4621.pdf Auf S. 4631 findet sich dann der neue § 35a EStG mit der Anforderung der a-conto Zahlung. Da alles aus der Vorlegislatur ist, hier das Suchsystem für Vorperioden: http://dip.bundestag.de/cgi-bin/dipweb3?...=2002&n=08 Dort einfach nach: Die Regierungsvorlage findet man unter BTDrs 15/26 v. 05.11.2002. suchen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/000/1500026.pdf Dort ist § 35a EStG noch nicht enthalten, also muss man weitersuchen. Jetzt kommt der Rechtsausschuss und der Vermittlungsausschuss als Urheber in Frage. Der VMA (15/202) war es nicht, da wurden nur die Beträge geändert. Also bleibt der Rs.A., 15/77 v. 13.11.2002 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/000/1500077.pdf Dort S. 54! Der wurde dann auch erstmal beschlossen http://dip21.bundestag.de/doc/brd/2002/D832+02 Das Problem. Die Protokolle der Ausschüsse sind immer nur für die aktuelle Legislatur online. Die Vorperioden werden aber immer als Drucksache in Buchform rausgegeben. K.A. ob man die Vorperiode schon in den Bibliotheken finden kann. Viel Spaß, showbee |
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