GuE
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10.11.2008, 16:07
Beitrag: #1
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GuE
Bei der GuE wurde vergessen die KapESt anzugeben. Zinseink�nfte sind im Gewinn enthalten.
Bescheid �ber GuE ist bestandskr�ftig ohne Vdn. Besteht noch eine M�glichkeit der Anrechnung bei den Gesellschaftern? |
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03.12.2008, 20:48
Beitrag: #2
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RE: GuE
Ich sehe keine M�glichkeit.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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03.12.2008, 22:04
Beitrag: #3
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RE: GuE
ich werfe mal �129 AO in die runde.
wenn die zinsen im gewinn enthalten sind und die entrichtete KESt aus der GuV ersichtlich ist, handelt es sich m.E. um einen �bertragungsfehler, der in den AWB des �129 AO f�llt. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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03.12.2008, 22:44
Beitrag: #4
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RE: GuE | |||
04.12.2008, 07:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2008 07:09 von Buchi.)
Beitrag: #5
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RE: GuE
Ich sag mal ganz Frech:
�nderung der "Anrechnungsverf�gung" nach � 130 Abs. 1 AO. N�heres hierzug: H 36 EStH Gru� Buchi |
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04.12.2008, 08:51
Beitrag: #6
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RE: GuE
Ich schli�e mich @Buchi an.
Bin auch gerade an dem Problem. Aber ein netter Finanzbeamter (, - den ich hier mal nicht n�her nenne ![]() Ich probier es gerade in Hessen. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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04.12.2008, 09:20
Beitrag: #7
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RE: GuE
Hab grad mal nachgeschaut, hatte den Fall auch schon, habe das FA um Berichtigung gebeten, und dann einen nach � 175 (1) Nr. 1 AO berichtigten Bescheid erhalten.
----------------- LG Clematis |
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04.12.2008, 10:16
Beitrag: #8
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RE: GuE
Zitat:Hab grad mal nachgeschaut, hatte den Fall auch schon, habe das FA um Berichtigung gebeten, und dann einen nach � 175 (1) Nr. 1 AO berichtigten Bescheid erhalten. Ge�nderten Gue oder ESt Bescheid? Die Anrechnungsverf�gung gibt es ja nicht beim GuE sondern beim ESt Bescheid. |
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04.12.2008, 12:28
Beitrag: #9
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RE: GuE
Buchi schrieb:�nderung der "Anrechnungsverf�gung" nach � 130 Abs. 1 AO. Aber nicht im Feststellungsverfahren. |
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04.12.2008, 16:51
Beitrag: #10
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RE: GuE
Und da Finanzbeamte immer zusammenhalten, schlie�e ich mich Petz an.
![]() Prizipiell w�rde mir auch immer zuerst � 130 AO einfallen. Da es hier aber um einen Feststellungsbescheid geht, kann man wohl schlecht mit der �nderung der Anrechnungsverf�gung argumentieren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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