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GuE
10.11.2008, 16:07
Beitrag: #1
GuE
Bei der GuE wurde vergessen die KapESt anzugeben. Zinseink�nfte sind im Gewinn enthalten.

Bescheid �ber GuE ist bestandskr�ftig ohne Vdn.

Besteht noch eine M�glichkeit der Anrechnung bei den Gesellschaftern?
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03.12.2008, 20:48
Beitrag: #2
RE: GuE
Ich sehe keine M�glichkeit.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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03.12.2008, 22:04
Beitrag: #3
RE: GuE
ich werfe mal �129 AO in die runde.

wenn die zinsen im gewinn enthalten sind und die entrichtete KESt aus der GuV ersichtlich ist, handelt es sich m.E. um einen �bertragungsfehler, der in den AWB des �129 AO f�llt.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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03.12.2008, 22:44
Beitrag: #4
RE: GuE
Taxman schrieb:ich werfe mal �129 AO in die runde.


.. und ich den � 179 Abs. 3 AO.
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04.12.2008, 07:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2008 07:09 von Buchi.)
Beitrag: #5
RE: GuE
Ich sag mal ganz Frech:

�nderung der "Anrechnungsverf�gung" nach � 130 Abs. 1 AO.

N�heres hierzug: H 36 EStH

Gru�
Buchi
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04.12.2008, 08:51
Beitrag: #6
RE: GuE
Ich schli�e mich @Buchi an.
Bin auch gerade an dem Problem.
Aber ein netter Finanzbeamter (, - den ich hier mal nicht n�her nenne Wink ) in diesem Forum hat mir mal mitgeteilt, dass die Anrechnung finanzamtsunterschiedlich gehandhabt wird.
Ich probier es gerade in Hessen.

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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04.12.2008, 09:20
Beitrag: #7
RE: GuE
Hab grad mal nachgeschaut, hatte den Fall auch schon, habe das FA um Berichtigung gebeten, und dann einen nach � 175 (1) Nr. 1 AO berichtigten Bescheid erhalten.

-----------------
LG
Clematis
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04.12.2008, 10:16
Beitrag: #8
RE: GuE
Zitat:Hab grad mal nachgeschaut, hatte den Fall auch schon, habe das FA um Berichtigung gebeten, und dann einen nach � 175 (1) Nr. 1 AO berichtigten Bescheid erhalten.

Ge�nderten Gue oder ESt Bescheid?

Die Anrechnungsverf�gung gibt es ja nicht beim GuE sondern beim ESt Bescheid.
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04.12.2008, 12:28
Beitrag: #9
RE: GuE
Buchi schrieb:�nderung der "Anrechnungsverf�gung" nach � 130 Abs. 1 AO.

N�heres hierzug: H 36 EStH

Aber nicht im Feststellungsverfahren.
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04.12.2008, 16:51
Beitrag: #10
RE: GuE
Und da Finanzbeamte immer zusammenhalten, schlie�e ich mich Petz an. Tongue

Prizipiell w�rde mir auch immer zuerst � 130 AO einfallen. Da es hier aber um einen Feststellungsbescheid geht, kann man wohl schlecht mit der �nderung der Anrechnungsverf�gung argumentieren.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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