Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
06.10.2008, 00:24
Beitrag: #1
Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Frage:

Was passiert beim Wechsel von 2 Jahren Selbstnutzung (�10 f) zur Vermietung.

7i dann m�glich?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.10.2008, 16:42
Beitrag: #2
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Hallo,

ich w�sste nicht was dagegen spricht.

Die Bescheinigung liegt "Baudenkmal" liegt vor. Die Voraussetzungen sind die gleichen. Es gibt nirgendwo eine Einschr�nkung hinsichtlich eines Nutzungswechsels. Alles was sich im Gesetz findet ist eine Regelung im Falle der Ver�u�erung.

Allerdings ist mein Kommentar, den ich hier eingesehen habe, eine "Schmalspurausgabe", eher ein erl�uternder Gesetzestext.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2008, 10:54
Beitrag: #3
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Danke dir.

Habe jetzt 10f 2,2 x-mal gelesen aber immer noch nicht kapiert:

"Soweit der Steuerpflichtige das Geb�ude w�hrend des Verteilungszeitraums zur Einkunftserzielung nutzt, ist der noch nicht ber�cksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr des �bergangs zur Einkunftserzielung wie Sonderausgaben abzuziehen. 4 Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden. "

Also im Jahr des �bergangs kann der VOLLE noch nicht genutzte Betrag als Sonderausgaben abgezogen werden?? In meinem Fall f�r die verbleibenden 8 Jahre?

Kann doch nicht sein.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2008, 16:05
Beitrag: #4
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Keiner eine Meinung dazu ? - ich find leider nix.

W�re wichtig, denn jetzt muss hgehandelt werden. Was ich gar nicht brauchen k�nnte wenn tats�chlich im Jahr des �bergangs zur Einkommenserzielung alles Sonderausgaben w�ren (was ich mir nicht vorstellen kann) - denn mein Mandant ist dann beschr�nkt steuerpflichtig und die liefen ins Leere! Selbst wenn da nur ein Jahr verloren geht w�r�s schon K�se.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.10.2008, 17:25
Beitrag: #5
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Hallo,

geht mir wie dir.

Hilft Dir nur nicht weiter!

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.10.2008, 09:54
Beitrag: #6
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Ludwig Schmidt schreibt in der Kommentierung, dass der Jahresbetrag dann wie SA abgezogen werden k�nnen.
Er geht davon aus, dass im Jahr des �bergangs auch eine zeitanteilige Verteilung (des Jahresbetrags) m�glich sei.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.10.2008, 10:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2008 10:31 von phönix.)
Beitrag: #7
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Hermann/Heuer bietet Folgendes: siehe Anlage pdf
Also ziemlich umstritten!

(also irgendwie bekomme ich die Datei nicht auf den Server - bitte ggf. um Info zu Mailadresse)

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.10.2008, 12:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2008 12:40 von maxell.)
Beitrag: #8
RE: Baudenkmal: Selbstnutzung - Vermietung
Habe mittlerweile l�nger mit der OFD telefoniert und nach Einlesen von einer sehr netten Dame eben R�ckruf bekommen.

Also das ist so:

man muss beim 10f unterscheiden, ob es sich bei den Sanierungskosten um Herstellkosten (Abs. 1) oder um Erhaltungsaufwand (Abs.2) handelt.

Wenn Herstellkosten, dann gilt bei Wechsel Abs. 1 S.3, also Vorrang von 7i. Kein SA Abzug in dem Jahr.

Wenn Erhaltungsaufwand, dann gilt Abs. 2 S. 3, Vorrang hat Sonderausgabenabzug.
Dann auch in voller H�he, also alles was noch nicht �ber die 10 Jahre verteilt ist.

Hintergund ist: im 7i sind die Erhaltungsaufwendungen nicht genannt. Und Erhaltungsaufwendungen sind bei Eigennutzung und sp�terer Vermietung bei gew�hnlichen Immobilien ja bekannterma�en Privatvergn�gen.

Ob Herstellkosten vorliegen richtet sich nach 6 Abs. 1 Nr. 1a

(was in meinem Fall der Fall ist)

So macht das Ganze auch ziemlich Sinn.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation