Nochmal 35a
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22.06.2007, 15:46
Beitrag: #11
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RE: Nochmal 35a
Opa schrieb:@Hans-ChristianGenau. Opa schrieb:Der Teil, der den Haushalt der Mutter betrifft, stellen es aber WK dar, die nur nicht ber�cksichtigt werden, weil keine Vermietung vorliegt, aber eigentlich stellen sie WK dar....Also, wenn keine Vermietung, dann auch keine "fiktiven" WK. Aber vielleicht antworten hier noch mehr. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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17.02.2009, 10:43
Beitrag: #12
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RE: Nochmal 35a
Push nach oben...
Ich wollte nochmal kurz anfragen, ob es inzwischen ein Urteil gibt, ob Handwerkerleistungen vor Bezug einer Wohnung (Renovierung) tats�chlich nicht zum Haushalt geh�ren, weil noch kein Umzug (Ummeldung) erfolgte?! (Irgendwie geht das Gesetz doch wirklich mal wieder an der Intension vorbei... wollten die nicht die Schwarzarbeit bek�mpfen??) |
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17.02.2009, 12:17
Beitrag: #13
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WIE WITZIG... grad kam der Newsletter von NWB.... und darin: MEINE ANTWORT!!! (manchmal hat man einfach Gl�ck)
![]() ------------------------------------------------------------------------------- OFD M�nster v. 30.01.2009 - Kurzinfo ESt 3/2009 Steuererm��igung f�r haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ( � 35a EStG); zeitlicher Zusammenhang mit dem Ein- oder Auszug Die Gew�hrung der Steuererm��igung gem. � 35a Abs. 2 EStG setzt u.a. voraus, dass eine haushaltsnahe Dienstleistung/Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden ist. Hat ein Steuerpflichtiger seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder in ein anderes Haus verlegt, gelten Ma�nahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsf�hrung veranlassten Abnutzung (z.B. Renovierungsarbeiten) noch als im �alten� Haushalt erbracht. Die Inanspruchnahme der Steuererm��igung nach � 35a EStG setzt in diesen F�llen aber voraus, dass die Ma�nahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem Umzug stehen. F�r die Frage, ab wann bzw. bis wann es sich um einen Haushalt des Stpfl. handelt, ist bei einem Mietverh�ltnis der im Mietvertrag vereinbarte Beginn des Mietverh�ltnisses oder bei Beendigung das Ende der K�ndigungsfrist und bei einem Kauf/Verkauf der �bergang von Nutzen und Lasten (= wirtschaftliches Eigentum) entscheidend. Ein fr�herer oder sp�terer Zeitpunkt f�r den Einzug oder Auszug kann durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden (z.B. Meldebest�tigung der Gemeinde, Best�tigung des Vermieters). In Zweifelsf�llen kann auch auf ein eventuell gefertigtes �bergabe-/�bernahmeprotokoll abgestellt werden. Fundstelle(n): NWB DokID: VAAAD-08101 |
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17.02.2009, 13:15
Beitrag: #14
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RE: Nochmal 35a
Das ist mir neu, aber die OFD M�nster hat zum 35a schon mal "freundliche" Verf�gungen getroffen.
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