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Nochmal 35a
22.06.2007, 15:46
Beitrag: #11
RE: Nochmal 35a
Opa schrieb:@Hans-Christian
...
Nach �35a kommt die Inanspruchnahme nur in Frage, soweit sie nicht WK "darstellen".....
Genau.

Opa schrieb:Der Teil, der den Haushalt der Mutter betrifft, stellen es aber WK dar, die nur nicht ber�cksichtigt werden, weil keine Vermietung vorliegt, aber eigentlich stellen sie WK dar....
Also, wenn keine Vermietung, dann auch keine "fiktiven" WK.

Aber vielleicht antworten hier noch mehr.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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17.02.2009, 10:43
Beitrag: #12
RE: Nochmal 35a
Push nach oben...

Ich wollte nochmal kurz anfragen, ob es inzwischen ein Urteil gibt, ob Handwerkerleistungen vor Bezug einer Wohnung (Renovierung) tats�chlich nicht zum Haushalt geh�ren, weil noch kein Umzug (Ummeldung) erfolgte?!

(Irgendwie geht das Gesetz doch wirklich mal wieder an der Intension vorbei... wollten die nicht die Schwarzarbeit bek�mpfen??)
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17.02.2009, 12:17
Beitrag: #13
Exclamation RE: Nochmal 35a
WIE WITZIG... grad kam der Newsletter von NWB.... und darin: MEINE ANTWORT!!! (manchmal hat man einfach Gl�ck)Big Grin

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OFD M�nster v. 30.01.2009 - Kurzinfo ESt 3/2009

Steuererm��igung f�r haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ( � 35a EStG); zeitlicher Zusammenhang mit dem Ein- oder Auszug

Die Gew�hrung der Steuererm��igung gem. � 35a Abs. 2 EStG setzt u.a. voraus, dass eine haushaltsnahe Dienstleistung/Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden ist. Hat ein Steuerpflichtiger seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder in ein anderes Haus verlegt, gelten Ma�nahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsf�hrung veranlassten Abnutzung (z.B. Renovierungsarbeiten) noch als im �alten� Haushalt erbracht.

Die Inanspruchnahme der Steuererm��igung nach � 35a EStG setzt in diesen F�llen aber voraus, dass die Ma�nahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem Umzug stehen. F�r die Frage, ab wann bzw. bis wann es sich um einen Haushalt des Stpfl. handelt, ist

bei einem Mietverh�ltnis der im Mietvertrag vereinbarte Beginn des Mietverh�ltnisses oder bei Beendigung das Ende der K�ndigungsfrist und

bei einem Kauf/Verkauf der �bergang von Nutzen und Lasten (= wirtschaftliches Eigentum) entscheidend.

Ein fr�herer oder sp�terer Zeitpunkt f�r den Einzug oder Auszug kann durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden (z.B. Meldebest�tigung der Gemeinde, Best�tigung des Vermieters). In Zweifelsf�llen kann auch auf ein eventuell gefertigtes �bergabe-/�bernahmeprotokoll abgestellt werden.

Fundstelle(n):
NWB DokID: VAAAD-08101
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17.02.2009, 13:15
Beitrag: #14
RE: Nochmal 35a
Das ist mir neu, aber die OFD M�nster hat zum 35a schon mal "freundliche" Verf�gungen getroffen.
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