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Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
17.07.2008, 11:33
Beitrag: #1
Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Hi,

hatten gestern folgenden Disput.

Laut meiner Chefin sind alle Bewirtungsabrechnungen neben der Angabe der Teilnehmer und des Anlasses mit der Unterschrift zu versehen. Das hat sich mir dann erst mal gar nicht erschlossen, weil im Gesetz dazu ja nun gar nichts drin steht. Die Richtlinien geben dazu auch nichts her. Nach Recherche ergab sich, dass der BFH (Bundesfinanzhof, IV-R-81/96;Urteil vom 15.01.1998 bezugnehmend auf Bundesfinanzhof, I-R-128/93, I-R-130/93Urteil vom 13.07.1994
) einmal so entschieden hat und dies zu einer materielle Tatbestandsvoraussetzung wird, da der Gesetzgeber die zuvor erw�hnten Angaben fordert. In einem FG-Urteil des FG K�ln wird hierbei von einer Autorisierung der erforderlichen Angaben gesprochen.

Bitte sch�n was ist das den f�r ein Quatsch? Ich verstehe ja noch, dass das FA nicht gew�hren will, wenn der Anlass und die Teilnehmer nicht vermerkt sind, weil nicht Zeitnah und damit Beschiss m�glich w�re, aber eine Vergessene Unterschrift?

Daher meine Fragen an Euch:

1. Wie handhabt ihr das bei Euren Mandanten? Unterschrift zwingend ja oder nein?

2. Wenn Nein - ist das Pr�ferfutter? Wobei mit Hinweis auf eine gesetzliche Vorschrift dem Pr�fer der Wind aus den Segeln genommen wird?

3. Sollte ein Pr�fer es raussschmeissen, sollte doch eine Klage hiergegen trotz BFH-Rechtsprechung recht erfolgreich sein oder? Seit wann bindet uns die BFH-Rechtsprechung �ber den Einzelfall hinaus? Oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Ciao Dragon
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17.07.2008, 11:56
Beitrag: #2
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Hab auf die Schnelle dieses BFH Urteil gefunden, was eigentl. alles recht gut beschreibt. "Pr�ferfutter" ist es aber immer. Rolleyes
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17.07.2008, 11:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2008 12:41 von Catja.)
Beitrag: #3
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Ich weise immer wieder auf die Sache mit der Unterschrift hin und versehe die Rechnungen mit Aufkleber (die gibt es zum Ankreuzen "Bewirtungsrechnung fehlerhaft"). In h�bschen Abst�nden gibt es dann auch noch ein entsprechendes Schreiben.

Steht ja auch so in den EStH (H 4.10 (5-9) / "Unterschrift".

Gab es nicht mal was, dass die erforderlichen Angaben auch noch w�hrend einer laufenden BP nachgeholt werden d�rfen? Ich meine, mich an sowas zu erinnern, hab aber gerade keine Zeit zum Suchen.

Gru�, die Catja

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17.07.2008, 12:35
Beitrag: #4
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Opa schrieb:Hab auf die Schnelle dieses BFH Urteil gefunden, was eigentl. alles recht gut beschreibt. "Pr�ferfutter" ist es aber immer. Rolleyes

Das Urteil ist ja noch �lter Rolleyes als die welche ich gefunden habe. Allerdings betrifft es hierbei den Punkt, dass damals noch zu jeder Bewirtung ein Formular ausgef�llt werden musste, welches dann auch unterschreiben werden musste - in teilen ist dies ja noch nachvollziehbar f�r mich - aber warum muss man auf einem St�ck Papier welches zeitnah (@Catja Wink) erstellt wurde meine Unterschrift? Vielleicht ergibt sich hierzu ja was aus einer Bundestags-Drucksache wo das Formular aus dem Gesetz verschwunden ist.

Ciao Dragon
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17.07.2008, 12:48
Beitrag: #5
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Wenn der >>BFH<< es im RB-Verfahren zul�sst, dass die Angabe des Namens des Bewirtenden nachgeholt werden kann, dann muss das erst recht f�r die Unterschrift gelten, w�rde ich mal meinen.


Zeitnahe Gr��e, die Catja

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17.07.2008, 13:16
Beitrag: #6
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Hallo,

Es gibt ein FG-Urteil aus 2006/2007 welches nicht ver�ffentlicht wurde. Hier wurde die nachtr�gliche Unterschrift zugelassen.

Ansonsten gilt immer noch im Grundsatz das BFH-Urteil aus 1998 (siehe Simons-Moll).
Hiernach ist die Unterschrift zwingend notwendig, da allein mit Ihr die schriftliche Angabe des Steuerpflichtigen als Willenserkl�rung zu betrachten ist.
Die Unterschrift kann sp�ter nicht nachgeholt werden (BFH vom 15.1.1998, Az. IV R 81/96.)


Information des IWW

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.07.2008, 13:23
Beitrag: #7
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
zaunk�nig schrieb:Die Unterschrift kann sp�ter nicht nachgeholt werden (BFH vom 15.1.1998, Az. IV R 81/96.)

Hab ich was auf den Augen? Ich finde das in dem Urteil nicht...

Die Erforderlichkeit: ja.
Die Nicht-Nachholbarkeit: ???

blind: die Catja

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17.07.2008, 15:28
Beitrag: #8
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Also ich finde in keinem Urteil das die Bewirteten unterschreiben m�ssen. Nur die nachtr�gliche Best�tigung nur durch Unterschrift ist nicht ausreichend. Sie m�ssen namentlich genannt sein.

"Mit der Nachholung der unterbliebenen Angaben des Bewirtenden im amtlich vorgeschriebenen Bewirtungsvordruck, wie sie der Senat nunmehr f�r zul�ssig erachtet, wird die Gefahr des Mi�brauchs im Bereich des Spesenabzugs, der durch � 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG a. F. eingeschr�nkt werden sollte, kaum erh�ht. Denn bei Steuerpflichtigen, die den Namen des Bewirtenden zun�chst nicht angegeben haben, weil in dem amtlichen Vordruck danach nicht gefragt worden ist, kann nicht davon ausgegangen werden, da� die sp�tere Erg�nzung des Vordrucks um die Angabe des Bewirtenden, die erst im Zusammenhang mit der �berpr�fung der Bewirtungsaufwendungen durch das FA erfolgt, in Manipulationsabsicht geschieht. Im �brigen ergeben sich f�r das FA aus der nach dem Vordruckmuster vorgeschriebenen Unterschrift auf dem Bewirtungsvordruck jedenfalls im Regelfall gewisse Beweisanzeichen daf�r, ob die nachtr�gliche Angabe des Bewirtenden der Wirklichkeit entspricht, und zwar auch dann, wenn - wie oben ausgef�hrt (vgl. 1. b) - die blo�e Unterschrift die Angabe der bewirtenden Person nicht ersetzen kann."
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17.07.2008, 15:35
Beitrag: #9
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
@Opa:

Es geht um die Unterschrift des Bewirtenden und nicht der Bewirteten.

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17.07.2008, 15:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2008 15:52 von Opa.)
Beitrag: #10
RE: Unterschrift Bewirtungsabrechnungen?
Oje, so warm ist es heut doch gar nicht hier. (Gedankenfalschgang) Rolleyes
Aber wenn ich es richtig lese, kann die Unterschrift des "Bewirters" nachgeholt weden.

b) Danach sieht der von der Finanzverwaltung f�r das Streitjahr amtlich vorgeschriebene Vordruck (Anlage 3 a zu Abschn. 20 Abs. 14 EStR 1984) folgende, vom Steuerpflichtigen auszuf�llende Felder vor:

"Tag der Bewirtung, Ort der Bewirtung (genaue Bezeichnung, Anschrift), bewirtete Person(en), Anla� der Bewirtung, H�he der Aufwendungen, unterschieden bei Bewirtungen in Gastst�tten und in anderen F�llen, Ort, Datum, Unterschrift."

"Mit der Nachholung der unterbliebenen Angaben des Bewirtenden im amtlich vorgeschriebenen Bewirtungsvordruck, wie sie der Senat nunmehr f�r zul�ssig erachtet, wird die Gefahr des Mi�brauchs ... kaum erh�ht.

Oder hab ich noch was falsch verstanden?

Hab noch dies gefunden.
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