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10. September um 10 Uhr
10.07.2008, 12:43
Beitrag: #11
RE: 10. September um 10 Uhr
Daß der Begriff "Nettolohnprinzip" nicht in der Verfassung steht ist schon klar, aber gerade hierzu hab ich kürzlich einen interessanten Vortrag von Jürgen Brandt (BFH Richter u. Präsident d. dt. Finanzgerichtstages) in Berlin gehört, der eben hierzu die Logik aus Art. 3 GG bzw. 106/107 ableitete, wonach es praktisch nach dem Gebot der Folgerichtigkeit und der Besteuerung nach dem Leistungsprinzip zum sogenannten Nettolohnprinzip kommt. Er hatte das sehr schön und ausführlich dargestellt, ohne das jetzt hier im Einzelnen wiederholen zu können.

Mir ging es nur um die Haltung: "sollen sie es so lassen, hab ich weniger arbeit, sie nehmen es mir sonst sowieso woanders wieder weg" (übertrieben vereinfacht gesagt), die ich nicht ganz nachvollziehen kann.
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10.07.2008, 14:33
Beitrag: #12
RE: 10. September um 10 Uhr
auf die schönheit kommt es nicht an. was nützt mir eine schöne nachvollziehbare ableitung, wenn sie am wesentlichen punkt: der verifizierbarkeit mangelt. deswegen warte ich gespannt was das BVerfG dazu sagt, aber auch diese sind nicht vor patzern gefeiht wie man seit dem halbteilungsbeschluß weiss.
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10.07.2008, 14:54
Beitrag: #13
RE: 10. September um 10 Uhr
Nu do wordn wir no bissl. Cool
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10.07.2008, 15:08
Beitrag: #14
RE: 10. September um 10 Uhr
Opa schrieb:Mir ging es nur um die Haltung: "sollen sie es so lassen, hab ich weniger arbeit, sie nehmen es mir sonst sowieso woanders wieder weg" (übertrieben vereinfacht gesagt), die ich nicht ganz nachvollziehen kann.


Da du mich damit meinst:
ich habe NICHT geschrieben, dass mitr das so recht sei weil ich weniger Arbeit damit hätte.

Diese Interpretation ist tasächlich übertrieben bzw. geht an der Sache vorbei.

Meine Ansage war klar: lieber Verzicht auf Pendlerpauschale anstatt Erhöhung an anderer Stelle oder gar Kürzung von sozialen Transferleistungen.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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10.07.2008, 15:19
Beitrag: #15
RE: 10. September um 10 Uhr
maxell schrieb:lieber Verzicht auf Pendlerpauschale anstatt Erhöhung an anderer Stelle oder gar Kürzung von sozialen Transferleistungen.

Es sollte aber schon klar sein, das im Zuge der Haushaltskonsolidierung bis 2010 trotz evtl. Beibehalten der derzeitigen Regelung auch eben diese Leistungen zusammengestrichen werden oder andere Abgaben (heimlich still und leise) erhöht werden.

Alles andere wäre Träumerei.

Greetings ...
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10.07.2008, 15:22
Beitrag: #16
RE: 10. September um 10 Uhr
Sicher, das kommt noch dazu.

Lese gerade, dass die alte Pendlerpauschale wohl so ca. 2,5 Mrd. "kostet".

Im Zweifel wird das dann gegenfinanziert mit 5 Mrd. Mehreinnahmen/Minderausgaben. Hauptsache, es ändert sich mal wieder was.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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11.07.2008, 08:17
Beitrag: #17
RE: 10. September um 10 Uhr
Zitat:Im Zweifel wird das dann gegenfinanziert mit 5 Mrd. Mehreinnahmen/Minderausgaben. Hauptsache, es ändert sich mal wieder was.

Wird nicht schon ein großer Teil davon von den Sagenumworbenen Steuermehreinnahmen wieder zurückgebracht. Und bringen die Lohnerhöhungen nicht auch mehr Steuereinnahmen (kalte Progression)? Es wird Zeit es wieder gerechter zu machen - gerade für die "kleinen Leute", welche sich so sonst als Melkkuh der Nation sehen, weil sie trotz IHres kleinen Einkommens nun noch mehr Steuern zahlen müssen bzw. so wie es meist gemessen wird weniger Steuern wieder bekommen.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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11.07.2008, 08:24
Beitrag: #18
RE: 10. September um 10 Uhr
showbee schrieb:Ich schreibe gerade meine Dr. Arbeit zum Thema.

Hiho :-)

wie ganau lautet denn das Thema für Deine Dr.- Arbeit ??

( Der Jive ist halt neugierig Tongue )

liebe Grüße, Jive
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11.07.2008, 13:52
Beitrag: #19
RE: 10. September um 10 Uhr
Nachtrag passend zu Thema:

ARD-Sendung Kontraste verteidigt Kürzung der Pendlerpauschale
Arbeitnehmer sollen ihrer Arbeit hinterher ziehen
Presseinformation

Die Sendung Kontraste hatte am gestrigen Donnerstag, den 10. Juli die Pendlerpauschale zum Thema. An sich nichts Neues, denn die Kürzung ist seit zwei Jahren immer wieder Thema von Fernsehsendungen. Dennoch war diesmal alles anders. Dem Zuschauer wurde suggeriert, dass die Kürzung gerecht sei und das Problem nur darin liege, dass die Betroffenen nicht bereit sind, an den Arbeitsort zu ziehen. Und die Freiheitsliebe in den USA musste als Rechtfertigung für die Einführung des Werkstorprinzips herhalten.

Am Beispiel von zwei Pendlern versuchte die Sendung zu zeigen, dass diese nur deshalb fahren, weil sie ihr Häuschen im Grünen nicht aufgeben wollen. Folglich wurde das alte Argument ins Feld geführt, dass die Pendlerpauschale zur Zersiedelung der Landschaft führt. Erschütternd und peinlich nennt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine die Darstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht, wie unseriös die Behauptung ist.

Ein Pendler, der täglich 50 km zur Arbeitsstelle fährt und auf seinen PKW angewiesen ist, bezahlt bereits bei Nutzung eines Kleinwagen rund 2.000 Euro für den Kraftstoff im Jahr. Die Gesamtkosten für seine Fahrt zur Arbeit betragen mehr das Doppelte. Selbst wenn die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer wieder eingeführt werden sollte, gibt es über die Steuererstattung je nach Steuersatz nur 600 Euro bis 1.400 Euro zurück – beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Im Durchschnitt bleiben mehr als zwei Drittel der Kosten übrig. Das wird für keinen Arbeitnehmer ein Anreiz für den Wegzug ins Grüne sein.

Es ist heutzutage für die meisten Arbeitnehmer völlig unmöglich, in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeitsstelle zu wohnen. Hinzu kommt, dass viele Arbeitsverhältnisse und Arbeitsorte nicht dauerhaft sind. Die Forderung von Kontraste würde bedeuten, dass Arbeitnehmer als Nomaden ihrer Arbeit immer wieder hinterher ziehen, ans Werkstor.

In der Sendung wurde dieses Werkstorprinzip mit Hinweis auf die Besteuerung in den USA und Großbritannien und deren Freiheitsliebe verteidigt. Auch wenn offen blieb, welche und wessen Freiheit gemeint ist, ein Zusammenhang zur Pendlerpauschale lässt sich nicht herstellen. Abgesehen von der Tatsache, dass selbst Steuerrechtler in den USA das deutsche Nettoprinzip befürworten, sei eine Frage an den Sender erlaubt: Soll mit Verweis auf die Freiheit auch das Sozialversicherungssystem der USA in Deutschland eingeführt werden?

Man zog alle Register, um das Werkstorprinzip zu verteidigen. Gegenargumente gab es nicht. Um die Forderung von CSU-Parteichef Huber auf Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale ins Abseits zu stellen, wurde auf den Landtagswahlkampf und die gleichlautende Forderung der Linken verwiesen. Die bunte Zusammenstellung gipfelte in der Behauptung, Huber wolle kein einfaches Steuerrecht. Wer jedoch die Pendlerpauschale als kompliziertes Steuerrecht erklärt, betreibt Irreführung, so Rauhöft. Die Zeilen für die Pendlerpauschale nehmen nur ein Zehntel der Anlage N für Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung ein. Wer Kinderbetreuungskosten geltend macht, muss rund das Vierfache an Zeilen wie ein Pendler ausfüllen.

Es geht vielmehr um die Frage, ob das Nettoprinzip für Arbeitnehmer, das heißt die Abziehbarkeit beruflicher Aufwendungen völlig aufgegeben werden soll. Wir setzen hier jedoch auf politische Vernunft und eine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, erklärt Rauhöft. Es ist zu hoffen, dass Darstellungen wie in der Sendung Kontraste ein Ausreißer bleiben.

Berlin, 11. Juli 2008
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11.07.2008, 14:14
Beitrag: #20
RE: 10. September um 10 Uhr
Opa schrieb:Nachtrag passend zu Thema:

ARD-Sendung Kontraste verteidigt Kürzung der Pendlerpauschale
Arbeitnehmer sollen ihrer Arbeit hinterher ziehen
Presseinformation



Ein Pendler, der täglich 50 km zur Arbeitsstelle fährt und auf seinen PKW angewiesen ist, bezahlt bereits bei Nutzung eines Kleinwagen rund 2.000 Euro für den Kraftstoff im Jahr. Die Gesamtkosten für seine Fahrt zur Arbeit betragen mehr das Doppelte. Selbst wenn die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer wieder eingeführt werden sollte, gibt es über die Steuererstattung je nach Steuersatz nur 600 Euro bis 1.400 Euro zurück – beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Im Durchschnitt bleiben mehr als zwei Drittel der Kosten übrig. Das wird für keinen Arbeitnehmer ein Anreiz für den Wegzug ins Grüne sein.

Berlin, 11. Juli 2008

Man kann das ja kontrovers diskutieren, aber das da ist hanebüchen.

Gegenrechnung:

Bei einem angenommen Durchschnittseinkommen von 40 t€ pro Haushalt beträgt der Durchschnittsteuersatz 15%, d.h. mehr als 2/3vom Einkommen sind steuerfrei.

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