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Ausbildungs-FB?
01.07.2008, 17:27
Beitrag: #1
Ausbildungs-FB?
Hallo Ihrs,

nehmen wir mal an, es gäbe ein Elternpaar, das in einem Wohnbunker 2 ETW über´n Flur (gleiche Etage) besitzt.
In der einen ETW wohnen sie selber und die andere ETW ist der 20-jährigen Tochter unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.
Die Tochter ist in der Ausbildung.

Wenn sich darstellen lässt, dass die Tochter in der überlassenen Wohnung durchaus einen eigenständigen und unabhängigen Hausstand führt, dann müsste doch trotz der unmittelbaren räumlichen Nähe zum elterlichen Haushalt dennoch ein Ausbildungs-FB wg. auswärtiger Unterbringung in Betracht kommen, oder?

Aus Sinn und Zweck der Norm sollen ja damit die erhöhten Aufwendungen abgegolten werden, die Eltern mit erwachsenen, noch in Ausbildung befindlichen Kindern nunmal so haben...

Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

Gruß, die Catja

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01.07.2008, 17:51
Beitrag: #2
RE: Ausbildungs-FB?
R 33a 2 EStR:
"Auswärtige Unterbringung
(3) 1Eine auswärtige Unterbringung i.S.d. § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG liegt vor, wenn ein Kind außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt. 2Dies ist nur anzunehmen, wenn für das Kind außerhalb des Haushalts der Eltern eine Wohnung ständig bereitgehalten und das Kind auch außerhalb des elterlichen Haushalts verpflegt wird. 3Seine Unterbringung muss darauf angelegt sein, die räumliche selbständigkeit des Kindes während seiner ganzen Ausbildung, z.B. eines Studiums, oder eines bestimmten Ausbildungsabschnitts, z.B. eines Studiensemesters oder -trimesters, zu gewährleisten. 4Voraussetzung ist, dass die auswärtige Unterbringung auf eine gewisse Dauer angelegt ist. 5Auf die Gründe für die auswärtige Unterbringung kommt es nicht an."

Müsste also funktionieren.
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01.07.2008, 17:54
Beitrag: #3
RE: Ausbildungs-FB?
Danke @Opa!

Die Richtlinie hatte ich natürlich schon, - habe aber an Urteilen mit den ETWs nur jede Menge gelesen, in denen es um Ort A und Ort B ging, und die zwar ggf. den § 10e ablehnten, den Ausbildungs-FB aber bejahten.

Aber eben keins, wo die räumliche Nähe so deutlich war.

Grüße, die Catja

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01.07.2008, 18:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2008 18:09 von Opa.)
Beitrag: #4
RE: Ausbildungs-FB?
Das ist alles was zur "Auswärtigkeit" gesetzl. verankert ist. Es kommt nur auf einen eigenständigen Haushalt an. Die Tochter kann eben nur dort in Ruhe lernen, weil Schichtdienst der Eltern, kleinere störende Geschwister... was auch immer.

Hatte vor paar Jahren so einen Fall, da hat es funktioniert. Da wohnte die Tochter zwar 3 Etagen tiefer, aber ob 3 Etagen tiefer oder Nachbarwg. dürfte eigentlich egal sein. Die Eltern hatten eine relativ kleine Wg., Vater war Polizist (Schichtdienst), und Bruder war ca. 10 Jahre.

Aber das sind m.E. keine unbedingten Kriterien, Hauptsache getrennter Haushalt. Mir ist keine Grenze hierfür bekannt: anderes Haus, andere Straßenseite, 20km, anderer Ort, Mindesnähe zur Ausbildungsstätte...
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