GWG-Pool und Handelsbilanz
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25.06.2008, 08:10
Beitrag: #1
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GWG-Pool und Handelsbilanz
Hallo Kollegen,
wie vertr�gt sich eigentlich der neue GWG-Pool mit dem HGB? => Versto� � 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB? => Verto� gegen Vorsichtsprinzip � 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB? Wie handhabt Ihr das im "Anlag"? Zwei verschiedene AfA-Reihen: 1 x handelsrechtlich und 1 x steuerrechtlich? Bilanzierung von latenten Steuern? Kleinere Bilanzierer, f�r die bislang eine "Einheitsbilanz" erstellt worden ist, werden mir eins husten, wenn ich wegen solcher Kleinigkeiten auf einmal eine teurerer Honorarnote fakturiere... Wie geht Ihr vor? Ignoriert Ihr das handelsrechtliche Problem und weist einfach nur in den Erl�uterungen auf die durchgef�hrte Pool-Abschreibung hin, oder macht Ihr 2 Bilanzen? Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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25.06.2008, 08:27
Beitrag: #2
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
Hallo,
soweit ich wei�, gibt es dazu bereits eine entsprechende HFA der WP's, die keine Bedenken hinsichtlich einer handelsrechtlichen Anpassung sehen. Einzelbewertung, wird doch vorgenommen. Es erfolgt doch lediglich die Buchung auf ein gemeinsames Konto unter Anwendung einer einheitlichen, steuerrechtlichen Abschreibungsvorschrift (steuerliche Bewertung). Wir haben doch damit nicht ein einheitliches WG sondern eine Vielzahl von WG, die jedes f�r sich betrachtet einzeln bewertet ist, mit dem gleichen Bewertungsma�stab (Nutzungsdauer 5 Jahre). Vorsichtsprinzipsverst��e d�rften lediglich bei gro�en Unternehmen mit einem �berdimensionierten GWG-Pool ein Thema sein. Grunds�tzlich bleibt das WG ja im Betrieb und stellt Verm�gen dar. Bei einer Ver�u�erung w�rde der �bliche Marktpreis zu erzielen sein. Scheidet das WG wg. technischer Abnutzung bzw. Verlust/Zerst�rung aus, w�re handelsrechtlich anders zu bewerten, wenn es da nicht bereits die Unbedenklichkeitszustimmung g�be. Bei Gro�unternehmen (ich verweise hier immer wieder gerne auf ein rheinisches Pharma- und Chemieunternehmen mit GWG-Positionen von j�hrlich mehreren Hunderttausend) h�tte ich da in der Tat ein Problem. Viele dieser WG werden technisch bereits im Erstjahr verbraucht und sind effektiv nicht mehr im Betriebsverm�gen vorhanden. Hier klafft dann �ber mehrere Jahre ein L�cke von mehreren Zehntausend Euro, die sich j�hrlich immer weiter aufbaut. Da bei diesen Unternehmen aber Handels- und Steuerbilanz in aller Regel ohnehin nicht �bereinstimmen (zudem auch nach IAS bilanziert wird), �ndert sich hier nichts. Wenn ich die Zeit finde, verlinke ich die Stellungnahme zur handelsrechtlichen Behandlung noch nach. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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25.06.2008, 08:30
Beitrag: #3
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
Hiho :-)
Also ganau auf dieses Problems wurde w�hrend meiner Steuerberatervorbereitung mal unserer Dozenten f�r Bilanzierung angesprochen. Dieser hatte gemeint, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass sich die Poolabschreibung durch die Anwendung der Kaufleute ( gezwungenerma�en wohlgemerkt) als Grundsatz ordnungsgem��er Buchf�hrung durchsetzen wird. Eigentllich ist das paradox.... aber so ist wohl die Meinung unserer Regierung. Was die praktische Umsetzung angeht, so fand am 03.7 und 04.07.2007 die 208. Sitzung des HFA statt. NAchzulesen ist das in den IDW Fachnachrichten Nr. 10/2007 auf Seite 506. Demnach ist die Poolabschreibung zumindest nicht zu beanstanden, wenn dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Gru�, Jive |
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25.06.2008, 08:56
Beitrag: #4
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
Jive schrieb:Demnach ist die Poolabschreibung zumindest nicht zu beanstanden, wenn dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.Da haben die gekniffen. Gott sei Dank! Wird allerdings viele F�lle geben, in denen das nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Der Trend geht eindeutig zur Zweitbilanz. Den Berufsstand kann`s freuen... Gru� towel day |
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25.06.2008, 09:28
Beitrag: #5
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
... und die Catja ist bez�glich kleiner GmbHs erst mal beruhigt ...
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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25.06.2008, 09:42
Beitrag: #6
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
Hallo,
ja, ja, es wird sich alles so hingedreht wie es gebraucht wird. Sollen die doch das Ma�geblichkeitsprinzip ganz abschaffen. Pl�tzlich ist es nicht mehr so schlimm wenn abgewichen wird. Das gleiche Problem d�rfte auch auftauchen wenn jetzt mit dem Investitionsabzugsbetrag gearbeitet wird. Da dies ja grunds�tzlich au�erhalb der (Handels)Bilanz erfolgt, ergeben sich auch hier wohl latente Steuern. Gru� T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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25.06.2008, 09:50
Beitrag: #7
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
tolledeu schrieb:Da dies ja grunds�tzlich au�erhalb der (Handels)Bilanz erfolgt, ergeben sich auch hier wohl latente Steuern.Das hatte ich an anderer Stelle schon mal angesprochen. Die RS f�r latente Steuern mu� m.E. zwingend gebildet werden. Ist nur die Frage, ob ich die auch in die StB �bernehmen kann. Und wenn das die einzige Abweichung ist, kann man das Problem m.E. dadurch l�sen, dass man einfach keine Steuerbilanz aufstellt. Sondern der HB nur eine Berechnung nach � 60 Abs. 2 EStDV beif�gt. Das mache ich z.B. nach Betriebspr�fungen, wenn sich die Wertans�tze in der Bilanz zum 31.12. des Anschlu�jahres sowieso ausgleichen. Das kann man dann noch �berschauen. Gru� towel day |
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25.06.2008, 12:12
Beitrag: #8
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
tolledeu schrieb:Da dies ja grunds�tzlich au�erhalb der (Handels)Bilanz erfolgt, ergeben sich auch hier wohl latente Steuern. Nicht nur wohl.. sondern sicher !!!! In diesen F�llen gehen wir auch gerade dazu �ber , reine handelsbilanzen zu erstellen und das dann �ber � 60 abs. 2 EStDV zu ziehen. Im �brigen ist der PAssivposten f�r latente steuern lediglich eine bilanzierungshilfe.... und die darf nicht in die steuerbilanz �bernommen werden. Das ist aber i.d.R: egal, denn wegen der Nichtabziehbarkeit der Steueraufwendungen d�rfte sich da eh nix auswirken. Gru�, Jive |
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25.06.2008, 12:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 12:27 von towel day.)
Beitrag: #9
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
Jive schrieb:Im �brigen ist der PAssivposten f�r latente steuern lediglich eine bilanzierungshilfe....Der Passivposten nicht. Das ist eine "echte" R�ckstellung. Bilanzierungshilfe ist nur der Aktivposten f�r latente Steuern. Zitat:Das ist aber i.d.R: egal, denn wegen der Nichtabziehbarkeit der Steueraufwendungen d�rfte sich da eh nix auswirken.Z.,B. bei der EK-Berechnung f�r den Investitionsabzug h�tte das schon eine Auswirkung Gru� towel day |
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25.06.2008, 12:47
Beitrag: #10
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RE: GWG-Pool und Handelsbilanz
Hallo,
was macht Ihr denn mit den Banken, die in aller Regel einen steuerrechtlichen JA verlangen? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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