Wiedereinsetzung
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15.06.2007, 10:37
Beitrag: #1
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Wiedereinsetzung
Hallo Forumsuser,
Folgender Sachverhalt. In einer Steuererklärung haben wir für einen Mandanten zu recht eine doppelte Haushaltsführung angesetzt. Nun hat das FA dem Mandant den Bescheid geschickt und die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Dieser Mandant hat uns jedoch den Bescheid erst zugesandt, nachdem dieser schon Bestandskräftig gewesen ist. Ist evtl. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wegen fehlenden rechtlichen gehörs? Wenn jemand auch eine andere Möglichkeit dazu einfällt dass wieder zu reparieren, wäre ich sehr dankbar. grüsse Steve |
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15.06.2007, 11:01
Beitrag: #2
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RE: Wiedereinsetzung
Fehlt denn im Bescheid die Erläuterung der Abweichung?
Und-ist in der StE angegeben dass der Bescheid an den Berater gehen soll und nicht an den Mandanten? ----------------- LG Clematis |
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15.06.2007, 11:30
Beitrag: #3
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RE: Wiedereinsetzung
Tja, die Erläuterung steht schon auf dem Bescheid drauf, und der Bescheid sollte nicht direkt zu uns gehen, sondern zum Mandanten.
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15.06.2007, 11:58
Beitrag: #4
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RE: Wiedereinsetzung
Dann sehe ich nicht viel Chancen für eine Wiedereinsetzung...
----------------- LG Clematis |
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15.06.2007, 12:30
Beitrag: #5
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RE: Wiedereinsetzung
Ich auch nicht, daher mache ich immer eine Postzustellvollmacht zu mir.
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15.06.2007, 18:11
Beitrag: #6
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RE: Wiedereinsetzung
Ja das werden wir auch ab der Erklärung 2006 machen, denn der Mandant ist ziemlich Chaotisch. Der hat seinen Bescheid für 2005 für den wir die Wiedereinsetzung haben wollten, auch erst mal verschlampt. Dann hat er ihn doch irgendwann gefunden, aber zu spät.
Grüsse Steve |
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15.06.2007, 21:11
Beitrag: #7
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RE: Wiedereinsetzung
Hallo,
ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ordnung? |
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15.06.2007, 22:39
Beitrag: #8
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RE: Wiedereinsetzung
Hallo,
mal eine ganz dumme Frage. Ist der Bescheid denn angekommen? |
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15.06.2007, 22:57
Beitrag: #9
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RE: Wiedereinsetzung
Das muss im Zweifel das FA übrigens beweisen!
----------------- LG Clematis |
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16.06.2007, 13:43
Beitrag: #10
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RE: Wiedereinsetzung
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist leider in Ordnung. Und der Bescheid ist angekommen. Und dass man einfach sagt, dass der Bescheid nicht angekommen ist, könnte schwierig werden, da der Bescheid eine ESt inkl. ESt- Vz i.H.v. EUR 30.000,- vorsieht. Wenn ich einen Bescheid nicht bekomme und das FA mir 30.000,- abbucht, dann werd ich ja wohl spätestens am nächsten Tag nachfragen, warum mir das Geld abgebucht wurde.
Aber ich bin auf eine andere Idee gekommen. Was meint Ihr dazu, auf offenbare unrichtigkeit abzuziehlen. Die doppelte Haushaltsführung besteht schon seit 4 Jahren und wurde immer anerkannt. In der Erläuterung im Bescheid sagt das FA, dass die DDH nicht anerkannt wird mit falschen Grundlagen. Sie schreiben, dass ursprünglich kein eigener Hausstand bestanden hat, was falsch ist. Grüsse Steve |
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