Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
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12.06.2008, 07:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2008 15:45 von frankts.)
Beitrag: #1
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Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
Muss mich mit einem bl�den GmbH Problem rumschlagen. Eine GmbH zahlt Betr�ge an den Gesellschafter und den Gesch�ftsf�hrer aus. Angeblich als Darlehen.
Jetzt sollen die Darlehen zum Teil wertlos sein, da zumindest der GF durch einen unwartet verlorenen Strafprozess nicht mehr liquid ist. Irgendwie finde ich dazu in Litaratur nicht so richtig was. Der Gedanke vGA steht zwar in meinem Hinterkopf, aber es sollen ja Darlehensvereinbarungen vorhanden sein. Irgendwann sollte ich ja eine Aussage zur Werthaltigkeit der Forderungen machen, aber da werde ich die Verantwortung abw�lzen, aber auf wen, den Gesch�ftsf�hrer als Betroffenen im Anhang Angaben machen zu lassen... Ich glaube ich werde am Wochenende nochmal lesen und lesen... frankts |
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12.06.2008, 20:48
Beitrag: #2
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RE: Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
Hallo,
zwei verschiedene Personen? a) Gesellschafter und b) Fremdgesch�ftsf�hrer? (und nicht verwandt?) Beim Gesellschafter w�rde ich vielleicht sogar zum Ergebnis kommen, dass eine offen Aussch�ttung vorliegt. Dann m�sste gegebenenfalls die Steuererkl�rung des Abflussjahres berichtigt werden. Denn es sollen ja nur Darlehensvertr�ge vorliegen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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13.06.2008, 07:56
Beitrag: #3
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RE: Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
Ja zwei v�llig verschiedene nicht verwandte Personen. Der GF war kurze Zeit im WJ auch Gesellschafter, auch hier k�nnten teilweise offene GA zu sehen sein. Steuererkl�rung f�r das fragliche Jahr gibt es nicht nicht!
Ich wei� aus zuverl�ssiger Quelle (nicht mein Mandant), das in ESt-Erkl. des Gesellschafters keine GA enthalten ist und dass die BP das fragliche Jahr gerade pr�ft. Hinter dem ganzen steckt das alte Problem, f�r die Bank ne gute Bilanz und f�rs Finanzamt..... Als wenn ich ein Auftragsschriftsteller w�re. Ich muss denen noch deutlicher machen, dass ich kein Glaubensbekenntis verfasse, sondern eine Bilanz zu erstellen habe, die nicht dazu f�hrt, dass ich mein Kanzleischild abmontieren muss. Es ist zum.... frankts |
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13.06.2008, 14:18
Beitrag: #4
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RE: Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
Hallo,
also Sandkastenspielereien "GmbHpoly"! Macht es wirklich Sinn sich �ber den Sachverhalt den Kopf zu zerbrechen? Wenn die BP l�uft, kommt die Frage sicherlich auf den Tisch. Der Pr�fer wird die Darlehensvertr�ge sehen wollen, die dann hieb- und stichfest sein m�ssen. Ohne Vorlage der Vertr�ge w�rde ich gar nicht anfangen �ber das Problem nachzudenken. Gibt es keine Darelehensvereinbarung, dann hat der Gesch�ftsf�hrer ein Problem. Er h�tte entweder offene Aussch�ttungen erkl�ren m�ssen (und zwar f�r beide Gesellschafter, also auch sich selbst), oder aber die Gesellschafter namens der GmbH auffordern m�ssen die Gesellschafterkonten glatt zu stellen. Beides ist nicht geschehen. Gegebenenfalls kommen aber noch andere rechtliche Probleme auf den Gesch�ftsf�hrer zu, da die Darlehensgew�hrung zu einer Entreicherung der GmbH und gegebenenfalls zu ihrer Insolvenzreife f�hrt. Ist aber nichts zum Thema gesagt. Wenn die R�cklagenkonten die entsprechenden Auskehrungen nicht hergeben, dann wurde Stammkapital ausgesch�ttet. Bei solch handwerklicher Dummheit vergeht einem der Spa� an der Arbeit. Es wird wohl zu einer Aussch�ttungssituation kommen. Die Frage stellt sich nur wann diese angenommen wird, ob im Zeitpunkt der Kapitalauskehrung oder im Zeitpunkt des Untergangs des Darlehens. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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13.06.2008, 15:19
Beitrag: #5
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RE: Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
frankts schrieb:Ja zwei v�llig verschiedene nicht verwandte Personen. Der GF war kurze Zeit im WJ auch GesellschafterWar er bei der Darlehensgew�hrung auch Gesellschafter? Ansonsten k�me man da m.E. nicht zur vGA, da die Verm�gensminderung nicht durch das Gesellschaftsverh�ltnis verursacht sein kann. Zur vGA bei Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen vgl. �brigens BFH Beschluss vom 26.10.1993 - I B 112/93 (NV). Zitat:, auch hier k�nnten teilweise offene GA zu sehen sein.eine offene GA kann hier m.E. schon mangels ordnungsgem��em Gesellschafterbeschlu� nicht vorliegen. Zitat:sondern eine Bilanz zu erstellen habe, die nicht dazu f�hrt, dass ich mein Kanzleischild abmontieren muss.Ich denke, in der HB wird man die Forderungen so oder so abschreiben m�ssen. Ob das FA denn irgendwann eine vGA draus machen will, mu� man halt abwarten. Dazu ist m.E. auch der Sachverhalt zu unklar. In der Bilanz und/oder im Anhang m�ssen ja eh Angaben zu den Forderungen gg�. den Gesellschaftern und den GF gemacht werden, incl. der Entwicklung dieser Positionen. Wobei hier die interessante Frage auftaucht, ob die Wertberichtigung mit angegeben werden mu�. Der Beck`sche Bilanzkommentar meint, dass hier Nominalbetr�ge anzugeben sind, Tz. 190 zu � 285 (5. Auflage). An anderer Stelle w�rde ich im Anhang keine Angaben zur Bewertung speziell dieser Forderungen machen. Das ist in den allg. Angaben zur Bewertung ja enthalten. Und in den Anhang geh�rt nichts rein, was nicht zwingend rein mu�. Gru� towel day |
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14.06.2008, 12:11
Beitrag: #6
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RE: Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
towel day schrieb:Zur vGA bei Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen vgl. �brigens BFH Beschluss vom 26.10.1993 - I B 112/93 (NV). Danke f�r die ausf�hrlichen Gedanken; blo� eine Frage stimmt, das obige Datum bzw. AZ? Ich finde da nichts was zueinander pa�t. Ich werde mich mit einer Wertaussage beider Betr�ge sehr zur�ckhalten. Es klingt blo� seltsam, wenn irgendwo zur Werthaltigkeit steht "nach Auskunft der Gesch�ftsf�hrung...." Mit dem unklaren Sachverhalt ist das schon richtig, wenn gar nicht Schriftliches kommt wird es auf jeden Fall nicht besser. Meine ureigenste Vermutung bezieht sich auf gestopfte Fnanzdefizite....... Vielleicht muss ich doch das Mandat niederlegen???? frankts |
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14.06.2008, 12:49
Beitrag: #7
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RE: Darlehen an Gesellschafter u. Gesch�ftsf�hrer
frankts schrieb:Danke f�r die ausf�hrlichen Gedanken; blo� eine Frage stimmt, das obige Datum bzw. AZ? Ich finde da nichts was zueinander pa�t.Hab das so aus Haufe reinkopiert. Fundstellen w�ren: BFH/NV 1994, 415, bzw. Haufe-Index 419541 Zitat:Ich werde mich mit einer Wertaussage beider Betr�ge sehr zur�ckhalten. Es klingt blo� seltsam, wenn irgendwo zur Werthaltigkeit steht "nach Auskunft der Gesch�ftsf�hrung...."Naja, letztendlich obliegt es der Gesch�ftsf�hrung, die Werthaltigkeit der Bilanzpositionen zu beurteilen. Zumindest bei einem reinen Erstellungsauftrag ohne Pr�fung oder Plausi-Beurteilung. Das Ganze sollte man sich dann durch eine Vollst�ndigkeitserkl�rung absegnen lassen. Wenn sowas vorliegt, w�rde ich aber weder im Bericht noch im Anhang (da schon gar nicht) spezielle Angaben zur Werthaltigkeit der Forderungen gegen den GF machen. Das sieht sonst so aus, als ob man selber nicht glaubt, was man da bilanziert. Ist halt die Frage, ob der GF die Werthaltigkeit dieser Forderungen selber best�tigen mag. Wie gesagt, im Zweifel w�rde ich die Forderungen wertberichtigen. Zitat:Vielleicht muss ich doch das Mandat niederlegen????Wozu? Wenn die Vollst�ndigkeitserkl�rung vorliegt, besteht dazu doch kein Grund. Aber wie sieht denn die wirtschaftliche/bilanzielle Situation der GmbH insgesamt aus? Wurde durch die Auszahlung das Stammkapital angegriffen (s. Zaunk�nig)? Dann mu� m.E. unbedingt ein Hinweis an den GF auf �� 31, 43a GmbHG erfolgen und dokumentiert werden. Gru� towel day |
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