Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kurz mal aufregen...
30.05.2008, 09:58
Beitrag: #1
Kurz mal aufregen...
Beim Elterngeld gilt das Vereinnahmungs-Verausgabungsprinzip!
Ermittlung analog der Steuererkl�rung!

Toll.. ich hab ne Mami, die hat erst 11 Monate vor Geburt mit der Selbst�ndigkeit angefangen... die bekommt ihr Geld erst ca. 3-4 Monate sp�ter... d.h. das Elterngeld reduziert sich massiv, weil anstatt als Bemessungsgrundlage zu dienen (Leistungserbringung vor Geburt) wird es als Einkommen NACH Geburt auf das Elterngeld angerechnet!

Noch ungerechter gehts ja nicht, oder?!

Ich find das ne Sauerei...

Achja, und Steuerfreibetr�ge werden auch noch abgezogen... z.B. bei freiberuflicher Lehrt�tigkeit...

Aber vielleicht hilft es Euch ja hier, dann k�nnt ihr sozusagen f�r die Zukunft 'gestalten', bei geplantem Kinderwunsch Zahlungen sch�n in das Jahr vor der Geburt schieben! :-)

*grummelgrummelsowasalsowirklichgrummel*
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.05.2008, 10:50
Beitrag: #2
RE: Kurz mal aufregen...
Dazu hab ich k�rzlich ein Urteil, oder etwas anderes gelesen. Wenn ich es finde melde ich mich nochmal.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.05.2008, 10:50
Beitrag: #3
RE: Kurz mal aufregen...
moment, es besteht nat�rlich die m�glichkeit der bilanzierung zur gewinnermittlung! � 2 VIII BEEG regelt nur die 4/3 Rng als Mindestanforderung, sie verpflichtet nicht dazu, einkommen nach 4/3 zu ermitteln. w�re ja auch absurd bei einem e.Kfm., der ne handels- und steuerbilanz macht nur wegen elterngeld dann noch ne 4/3 rng. zu verlangen!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.05.2008, 11:03
Beitrag: #4
RE: Kurz mal aufregen...
Ich meinte diesen Sachverhalt, wozu es m.E. sogar ein Verfahren gibt. Bin mir jedoch nicht sicher. Aber da hier die Selbstst�ndigkeit im Vj noch bestand, ist das schwer vergleichbar. Aber vielleicht mal mit der Argumentation versuchen, je nachdem was im Vj vorlag. Ob hier allerdings Klagen erfolgreich sein w�rden, kann ich nicht einsch�tzen. Wohl eher nicht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.05.2008, 11:11
Beitrag: #5
RE: Kurz mal aufregen...
ein beratener Journalist kann m.E. dann vorher zu 4/1 wechseln und irgendwann sp�ter auch wieder zur�ck zu 4/3. viel arbeit, aber normal. wer die einfachheit der 4/3rng haben will, muss die nachteile (keine periodengerechtigkeit) in kauf nehmen. deswegen ja auch wahlrecht!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.05.2008, 14:05
Beitrag: #6
RE: Kurz mal aufregen...
Hallo,

schon mal in � 130 Abs. 3 SGB III geschaut?


Hier ist doch inzwischen gesetzlich geregelt, dass der Bemessungszeitraum auf 2 Jahre erweitert wird, wenn es zu Unbilligkeiten k�me.

Die Intervention des Journalistenverbandes (und diverser Bundestagsfraktionen) sei Dank.

�rger also �berfl�ssig, wenn man denn die gesetzliche Fundstelle kennt!

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.05.2008, 14:19
Beitrag: #7
RE: Kurz mal aufregen...
Bleibt trotzdem der Zufluss w�hrend der Elternzeit, aber da kann man wohl nichts machen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.05.2008, 15:06
Beitrag: #8
RE: Kurz mal aufregen...
Dann hilft wirklich nur der rechtzeitige Wechsel zum Betriebsverm�gensvergleich... und bis man zur�ckwechseln kann muss man die 3 jahre abwarten.

Ich finde das Elterngeld bzw die gesetzlichen vorschriften dazu sowieso abartig.... jedesmal muss man wieder reinkucken weil immer irgendwo ne ausnahme eingebaut ist... Bei den steuerklassen f�ngts an.... und dann k�nnen Sich die Mandanten nicht entscheiden, ob sie lieber etwas mehr steuern zahlen wollen, oder mehr Elterngeld bekommen wollen.....
Vor allem weil es auch immer eine Sch�tzung in die Zukunft ist. Mittlerweile lasse ich mir jede Entscheidung wo Elterngeld ne Rolle spielen k�nnte schriftlich best�tigen.

Gru�, Jive
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation