Umfrage: Rechnungsverbuchung?
brutto auf Verbindlichkeiten
netto auf R�ckstellung
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Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
21.05.2008, 20:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2008 20:15 von Catja.)
Beitrag: #1
Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Hallo,

eine FiBu-Umfrage.....

Ich w�sste gerne, wie bei den Kollegen nachstehender Sachverhalt (aus Sicht des Gewerbetreibenden) auf den 31.12.01 verbucht wird (Umfrage ist anonym):

*Buchf�hrungspflichtiger Gewerbetreibender
*Rechnung des Steuerberaters �ber die Dezember-Fibu des Jahres 01 (Leistung und Rechnung mit USt naturgem�� erst fr�hestens im Januar 02)

=> ???

Buchf�hrungskosten und
Vorsteuer nicht abziehbar an Verbindlichkeiten?

Buchf�hrungskosten an R�ckstellung?

Gr��e von der Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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22.05.2008, 08:00
Beitrag: #2
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
m.E. kann es keine Verbindlichkeit zum Stichtag sein, da sich diese ja erst im Folgejahr konkretisierte. Die Wertaufhellung bringt hier auch keine R�ckbewirkung, da per Stichtag der Gl�ubiger nicht feststand, da die Buchf�hrung f�r 12/0x noch an einen anderen StB ausgelagert h�tte werden k�nnen. Dieser h�tte dann auch ggf. andere 10tel ansetzen k�nnen. Etwas anderes kann sich m.E. nur ergeben, wenn mit dem StB ein Rahmenvertrag besteht in dem Pauschalhonorar festgesetzt ist und eine K�ndigung nicht monatlich m�glich ist.
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22.05.2008, 08:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 08:32 von Jive.)
Beitrag: #3
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Bei uns wird diesbez�glich im ganzen B�ro einheitlich gebucht:

Buchf�hrungskosten und Vorsteuer im Folgejahr abziehbar.

und zwar wird diese Buchung entweder im 13 Monat oder sp�testens im Abschluss gebucht.

Der Grund ist ganz einfach folgender :

Ich denke, dass bei ungewissheit zwingend eine R�ckstellung einzubuchen w�re, da die Verpflichtung zur Buchf�hrung unstreitig ist.

Wenn ich den Abschluss mache, liegt doch i.d.R. aber keine Ungewissheit der H�he oder dem grunde mehr vor. Die Rechnung ist im idealfalle sogar schon bezahlt.

Ich mache mir da aber auch nicht so viele Gedanken dr�ber, da es im Grunde eh keinen Unterschied macht. Die Vorsteuer ist so oder so erst im folgejahr abziehbar, und ob ich nun eine r�ckstellung centgenau sch�tzen kann, oder den spass gleich als Verbindlichkeit einstelle...wer sollte sich da beschweren.
Dem FA kann es auch egal sein.

lieben Gru�, Jive
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22.05.2008, 08:44
Beitrag: #4
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Jive schrieb:Wenn ich den Abschluss mache, liegt doch i.d.R. aber keine Ungewissheit der H�he oder dem grunde mehr vor. Die Rechnung ist im idealfalle sogar schon bezahlt.

Du weisst bei Abschlusserstellung schon was der Spa� den Mandanten kostet? Eigentlich nur bei vorheriger Honorarvereinbarung m�glich -> siehe @showbee

Greetings ...
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22.05.2008, 10:43
Beitrag: #5
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Keaton schrieb:
Jive schrieb:Wenn ich den Abschluss mache, liegt doch i.d.R. aber keine Ungewissheit der H�he oder dem grunde mehr vor. Die Rechnung ist im idealfalle sogar schon bezahlt.

Du weisst bei Abschlusserstellung schon was der Spa� den Mandanten kostet? Eigentlich nur bei vorheriger Honorarvereinbarung m�glich -> siehe @showbee

Greetings ...

Hallo,

ja nat�rlich, es geht hier um die Fibu-Rechnung nicht um den Abschluss. Sp�testens im M�rz des Folgejahres ist in der Regel die Fibu des Vorjahres abgeschlossen und verbucht und dann kommt die Fibu-Endabrechnung. Wir behandeln es genau so wie @jive.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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22.05.2008, 10:58
Beitrag: #6
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
tolledeu schrieb:ja nat�rlich, es geht hier um die Fibu-Rechnung nicht um den Abschluss.

... Augen auf im Stra�enverkehr. Sad
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22.05.2008, 11:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 12:29 von showbee.)
Beitrag: #7
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
nunja, ich bleibe dabei, eine Verbindl. setzt eine entstandene Au�enverpflichtung heraus, also ist im Einzelfall zu pr�fen, ob die Verpflichtung zur Zahlung des StB Honorars per 31.12. bestand. Das ist nur der Fall, wenn eine vertragliche Verpflichtung besteht die Bfg 12/0x auch bei diesem StB zu machen. Das Wertaufhellungsprinzip hilft nur bei der Konkretisierung der H�he der Verbindl. Soweit der Pflichtl in der Lage ist der StB-Geb�hr per 31.12. aus dem Wege zu gehen (macht ab 01.12. seine Bfg selbst), kann keine Verbindl. gebucht werden, auch wenn man es im nachhinein vielleicht besser wei�.

Btw: Es ist m.E. auch Beschi� am Mandanten, wenn man unn�tig Verbindl. & n. abzf. VoSt einbucht (Brutto) statt Netto (R�ckst), immerhin wird die Jahresabschlussrechnung zum gro�en Teil an der Bilanzsumme festgemacht (gerade wenn man an Tabellenspr�nge in Tabelle B der StBGebVO denkt)!
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22.05.2008, 12:04
Beitrag: #8
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
showbee schrieb:nunja, ich bleibe dabei...

... ich auch. Stichwort "Stichtagsprinzip"; am 31.12. ist keine Verpflichtung.
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22.05.2008, 13:58
Beitrag: #9
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
showbee schrieb:.... Das ist nur der Fall, wenn eine vertragliche Verpflichtung besteht die Bfg 12/0x auch bei diesem StB zu machen.

ja, davon bin ich ausgegangen. Ich habe nicht einen Mandanten mit dem ich keine Leistungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen habe.

Zitat:Btw: Es ist m.E. auch Beschi� am Mandanten, wenn man unn�tig Verbindl. & n. abzf. VoSt einbucht (Brutto) statt Netto (R�ckst), immerhin wird die Jahresabschlussrechnung zum gro�en Teil an der Bilanzsumme festgemacht (gerade wenn man an Tabellenspr�nge in Tabelle B der StBGebVO denkt)!

bei der Jahresbuchf�hrung richtet sich die Geb�hr nur nach dem Umsatz/Ausgaben. Die Bilanzsumme ist egal. Somit auch die Verb. oder R�ckstellungen. Und Du kannst mir glauben, die Mandanten versuchen es immer wieder ein zwei Monate sp�ter noch ein paar Ausgangsrechnungen aus dem Altjahr nach der Rechnungslegung in die Fibu "zu schummeln".

Gru� T.D.

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22.05.2008, 14:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 14:15 von Jive.)
Beitrag: #10
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
tolledeu schrieb:[ja, davon bin ich ausgegangen. Ich habe nicht einen Mandanten mit dem ich keine Leistungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen habe.

Dito.

..und mal davon ab ....steuerliche Unterschiede ergeben sich nicht.. egal welche Alternative man w�hlt... ..sofern die R�ckstellung nat�rlich in der richtigen h�he gew�hlt wird:-)

Wozu magst du das denn wissen Catja ? :-)

Gru�, jive
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