Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 16:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2008 17:01 von Petz.)
Beitrag: #1
Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Hallo,

mal 'ne kurze Frage:

StB reicht Steuererkl�rung f�r einen Mandanten ein, das FA (:coolSmile hat R�ckfragen, die nicht beantwortet werden.

FA streicht Verluste.

Drei Tage vor dem Ende Rb-Frist bekommt das FA ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, er habe das Mandant �bernommen, Vollmacht ist beigef�gt.

In dem Schreiben wird die urspr�ngliche R�ckfrage beantwortet.
das Schreiben muss aber nicht als Einspruch aufgefasst werden Tongue

In dem Schreiben steht weiterhin, dass eine Kopie an den StB zur Kenntnis gehe, dass ihm das Mandat jetzt entzogen sei.

Frage:
Muss der StB jetzt noch t�tig werden und Einspruch einlegen ?
Muss der StB den RA informieren, dass Rb-Frist in drei Tagen abl�uft ?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.04.2008, 17:37
Beitrag: #2
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
2 x : nein.

Mandat ist beim RA und Punkt.

Informationsfluss (auch bez�glich der Rechtsbehelfsfristen) ist jetzt eine Sache zwischen Stpfl. und RA , - der ja auch kraft Gesetzes zur Steuerberatung befugt ist...).

Wer ein Mandat �bernimmt, hat den "schwarzen Peter" *g*.

Der StB hat mit dem RA keinen Vertrag (m.E. auch keine wie auch immer gearteten Schutzpflichten) und somit auch keine Mitteilungspflichten.

Gru�, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.04.2008, 18:15
Beitrag: #3
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Sehe ich auch so, obwohl ich (wenn ich der StB w�re) noch selber Einspruch einlegen w�rde, oder den RA informieren w�rde. Empfinde ich als "Fairplay", es sei denn der Mandant hat mich vorher sehr ge�rgert, wof�r aber der Mandatswechsel spricht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.04.2008, 18:22
Beitrag: #4
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Ich denke mal, es wird drauf ankommen, wann das Mandat gewechselt hat und wann der Bescheid dem StB (unterstelle ich mal) zugestellt wurde und wann er an den Mandanten weitergeleitet wurde.

Solange der Wechsel der Zustellvollmacht dem FA nicht bekannt ist, konnte es ja wirksam dem alten Bevollm�chtigten zustellen. Leitet der den Bescheid nach Mandatsverlust kurz vor Ablauf der Rb-Frist an den Mandant weiter, mu� er m.E. zumindest auf den Ablauf der Frist hinweisen. Stellt er am letzten Tag der Frist fest, dass er den Bescheid gar nicht weitergeleitet hat, dann sollte er m.E. sogar Einspruch einlegen.

Ob der Bescheid weitergeleitet wurde, l��t sich aus dem SV nicht erkennen. Ich denke aber fast nicht, sonst w�rde der RA ja nicht nur auf das Schreiben antworten.

M.E. sollte sich der Finanzbeamte in so einem Fall aber nicht freuen, dass er das Schreiben des RA wom�glich nicht als Einspruch werten mu�, sondern sich seiner Verfahrensf�rsorgepflicht erinnern. Ich wei�, ich wei�, das wurde zusammen mit dem rechtlichen Geh�r im Zuge der Einsparma�nahmen der �ffentlichen Haushalte abgeschafft.

Gru�

towel day
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.04.2008, 18:47
Beitrag: #5
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Nabend,

es gibt auch nachvertragliche Schutz- und Nebenpflichten im Vertrag. Das gilt auch f�r den Steuerberatungsvertrag zwischen Mandant & Steuerberater. Soweit dieser Vertrag gek�ndigt wird, obliegt es dem Steuerberater seinen Mandanten dar�ber zu informieren, welche Arbeiten er noch nicht fertigstellen konnte. Eine unkommentierte �bergabe der Akten ist nur bei stark zerr�tteten Vertragsverh�ltnissen m�glich. Da muss es aber schon arg gekracht haben.

�hnlich dazu ein Fall des BGH v. 21.07.2005, IX ZR 6/02 in DStR 2006, S. 160.

Gru� vom showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.04.2008, 20:12
Beitrag: #6
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
towel day schrieb:sondern sich seiner Verfahrensf�rsorgepflicht erinnern. Ich wei�, ich wei�, das wurde zusammen mit dem rechtlichen Geh�r im Zuge der Einsparma�nahmen der �ffentlichen Haushalte abgeschafft.

Ja, grunds�tzlich ist ja man kommunikativ.

Aber es gibt besondere F�lle, in denen die Kommunikationsbereitschaft beiderseits gegen Null tendiert.

rechtliches Geh�r wurde ja gew�hrt....

Aber das ist ja ein anderes Thema.

Der Steuerbescheid wurde auch dem StB als Zustellempf�nger bekanntgegeben.

Kleine Anekdote am Rande:

Zitat des RA (FA f�r Arbeitsrecht): "Diese Fragen h�tten Sie nicht stellen d�rfen"
(es geht um die bisherige und jetzige Nutzung eines im BV befindlichen Grundst�cks)

Das erh�ht nicht die Kommunikationsbereitschaft.......
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.04.2008, 21:34
Beitrag: #7
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Kurz und gut, wenn mir ein Rechtsanwalt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist schreiben w�rde, er h�tte das Mandat �bernommen und schreibt auch noch dergestalt, dass dies meine Kommunikationsbereitschaft nicht erh�hen w�rde, w�rde ich das Schreiben kurzerhand z.d.A. legen und nichts tun. Bescheid ist raus und ein Rechtsanwalt m�sste wissen, was er tut. Wo kein Einspruch draufsteht, muss ich bei Stb. und Rechtsanw�lten nichts umdeuten (da gibt es Rechtsprechung).

In diesen F�llen (wo ich so arrogante Antworten erhalte) sage ich mir immer, Hochmut kommt vor dem Fall. Und so kann ich dir, lieber Petz nur den Rat geben, einfach nichts zu tun.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.04.2008, 05:28
Beitrag: #8
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Ja, so haben wir uns auch entschieden.

Mich hat in diesem Zusammenhang auch einfach nur mal interessiert, ob der alte StB dann noch verpflichtet w�re, den Ablauf der Rb-Frist dem neuen StB bzw. RA mitzuteilen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.04.2008, 14:33
Beitrag: #9
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
showbee zu nachvertraglichen Schutzpflichten: schrieb:�hnlich dazu ein Fall des BGH v. 21.07.2005, IX ZR 6/02 in DStR 2006, S. 160.

Das habe ich mir jetzt mal durchgelesen (leicht versp�tet, - ich weiss)...
Die Sache ging allerdings vom BGH ans Berufungsgericht zur�ck. Und in dem oben rudiment�r angesprochenen Ausgangsfall w�re ich eher f�r ein "keine Schutzpflichten".

Wenn der StB erst vom RA und nicht von seinem eigene Vertragspartner, - dem Stpfl., von der Mandats�bernahme unterrichtet wird, bin ich bez�glich nachvertraglicher Schutzpflichten eher skeptisch.

In der Praxis w�rde ich als StB den RA wohl anrufen und ihm k�hl mitteilen, dass es Fristen g�be, die in zwei Tagen ablaufen w�rden. Worum es sich dabei handelt, kann er ja dann aus den ihm vom Mandanten �bergebenen Unterlagen ersehen.

Gru�, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.04.2008, 18:25
Beitrag: #10
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Hallo Catja,

ja klar, es kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Akten 3 Tage vor Ablauf an einen Berufstr�ger gehen muss man nichts sagen. Gehen die Akten direkt an den Mandanten wohl schon eher. Es kommt ja auch darauf an, wie die Akten �bergeben werden, bei pers�nlicher �bergabe bleibt ja mehr Zeit als wenn die Akten per UPS von M�nchen nach Hamburg geschickt werden sollen.

Aber im Grunde muss ein StB Fristen beachten, er darf sie aussch�pfen und muss bei Ablauf der Frist ggf. belehren.

Gru�

showbee


p.s. @Petz die Finanzverwaltung hat mE korrekt gehandelt, wenn die Anh�rung im Bescheid steht und man sich darauf einl�sst, dann muss er ja den Bescheid in der Hand gehalten haben. Jeder StB stempelt auch bei Posteingang einen Fristenstempel drauf, den auch der neue RA h�tte sehen m�ssen (selbst in Kopie).
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation