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Vermeidung Betriebsaufspaltung
16.04.2008, 16:44
Beitrag: #1
Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo ich habe folgenden Fall und meine den gel�st zu haben, habe jedoch am Ende noch eine kleine Frage und w�rde mich �ber Best�tigung meiner Meinung freuen :-)


Mandant h�lt 100 %Anteile einer GmbH im Privatverm�gen.

Nun soll f�r die GmbH ein B�rogeb�ude erstellt werden und zwar auf dem Privatgrundts�ck des Mandanten.

Variante 1: Privatperson baut

Betriebsaufspaltung entsteht, da personelle und sachliche Verflechtung, auch ein B�rogeb�ude stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar

Variante 2: GmbH baut auf dem Boden der Privatperson

Betriebsaufspaltung entsteht, da personelle und sachliche Verflechtung, auch ein Boden auf dem die Betriebsgesellschaft dann bauen darf ist wesentliche Betriebsgrundlage (Schmidt �15 RZ 814).

Meine L�sung um Betriebsaufspaltung zu vermeiden:

Privatperson soll anteiligen Boden an die GmbH verkaufen und darauf soll die GmbH bauen. Vorsteuerabzug ist gerettet.

Ich m�chte keine Betriebsaufspaltung, weil bei den hohen Gewinnaussch�ttungen ab 2009 keine Abgeltungssteuer (25%+Soli) sondern Teileink�nfteverfahren (45% Spitzensteuersatzx60%=27% +Soli) anf�llt.

Hoffe ihr stimmt mir soweit zu ?!? :-)

Soweit so gut (jetzt kommen die Juristen in�s Spiel).

Problemchen aber. Unter diesem Boden hat der Mandant eine privat genutzte Tiefgarage gebaut. Kann der Boden trotz der Tiefgarage darunter verkauft werden ?
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16.04.2008, 17:18
Beitrag: #2
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo,

also das geht m.E. nicht. Zivilrechtlich sind Geb�ude (also oberirdisch Haus und unterirdisch Tiefgarage) wesentlicher Bestandteil eines (!!!) Grundst�cks. Zivilrecht weicht ja hier von der steuerrechtlich getrennten Betrachtung ab. Ein Grundst�ck kann zerlegt werden und �ber mehrere Flurst�cke (die geteilt werden k�nnen) reichen.

Grunds�tzlich kann Zerlegung und Teilung nur vertikal erfolgen, nie horizontal. Man kann also ein Nebengeb�ude vom Hauptgeb�ude (vertikal) zivilrechtlich durch Teilung oder Zerlegung trennen, man kann aber nie einen Keller vom Obergeschoss trennen (horizontal). Insoweit steht hier m.E. die zivilrechtliche Unm�glichkeit im Wege. Das ergibt sich m.E. auch schon aus der 2-Dimensionalit�t der Vermessungsunterlagen und der Grundbuchbl�tter.

Die einzige Abweichung von diesen Grunds�tzen, die ich kenne, sind die Wohnungseigent�mer mit deren Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. M.E. k�nnte man vielleicht sowas implementieren und Teileigentum an der Tiefgarage und am Haus begr�nden. Bei Wohnungen geht es ja auch. Habe aber leider keinen Kommentar zum WoEigG vorliegen.

Gru�,

showbee
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16.04.2008, 17:21
Beitrag: #3
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Sehe das so wie showbee, die einzige L�sung, die mir eingefallen w�re, w�re auch Teileigentum.

Hab aber keine Ahnung, ob das in diesem Fall geht.

Hat der Mandant keine Ehefrau?

-----------------
LG
Clematis
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16.04.2008, 17:32
Beitrag: #4
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Kleiner Spass den ich mir nicht verkneifen kann bei diesem Mandante :-)

Wer soviel Geld hat hat keine Ehefrau, lach...


Zu der Teilung habe ich das mir mit meinem rechtlichen Laienverstand das fast gedacht...

Ansonsten seid ihr mit meinen Ausf�hrungen "zufrieden gewesen" ?
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16.04.2008, 17:40
Beitrag: #5
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
huhu Smile

mal ne ganz andere Frage ..

Woher kommen die finanziellen mittel f�r den Bau .. wird das geb�ude komplett eigenfinanziert, oder wenn zu welchem Betrag fremdfinanziert ??

lieben Gru�, Jive
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16.04.2008, 17:43
Beitrag: #6
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Das Geld kommt wenn privat gebaut wird aus dem Privatverm�gen und wenn die GmbH baut aus dem Betriebsverm�gen.

Gibt es hier eine Besonderheit Jive ?

Viele Gr��e
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16.04.2008, 18:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2008 18:28 von Jive.)
Beitrag: #7
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Ich wollt nur mal �berlegen,ob es wegen dem Schuldzinsenabzug evtl noch Gr�nde f�r bzw Gegen die Betriebsaufspaltung gibt... falls denn Fremdkapital von n�ten w�r.


Gru�, jive
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16.04.2008, 18:27
Beitrag: #8
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Nur mal so als Denkposten:

Was w�re, wenn die Tiefgarage zusammen mit dem Grundst�ck(steil) an die GmbH �bergeht ?

K�nnte er die nicht dann von der GmbH anmieten ?

Oder w�re die Miete so hoch, dass die dann m�glicherweise h�here Gewinnaussch�ttung diesen Denkposten nicht realisieren l�sst ?
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16.04.2008, 18:29
Beitrag: #9
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Ich kann mich auch irren.. aber muss Mister X dann nicht sein versteuertes geld der GmbH als Miete zahlen, die das dann wieder versteuern darf um es an ihn auszusch�tten ??Cool
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16.04.2008, 18:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2008 18:40 von Petz.)
Beitrag: #10
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
K�nnte sein.

Die GmbH hat aber Anschaffungskosten f�r die Tiefgarage, daf�r dann AfA und ggfs. Schuldzinsen und sonstige Ausgaben.

Reines Rechenexempel, wenn man partout eine Betriebsaufspaltung vermeiden will.

Daher ja auch: "Denkposten"

Bei den Modellen bez�glich Aufteilung des Grundst�cks k�men sowieso vermutlich Vermessungskosten, Notarkosten, etc (GrdErwSt ?) hinzu, noch mehr zu rechnen......
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