GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
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11.04.2008, 09:58
Beitrag: #1
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GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Guten Morgen..
irgendjemand auch richtig Bewandert im HGB? Kommanditist A (Positives Kap.kto.) kauft Kommanditist B seinen Anteil ab (Negatives Kap.kto.). Insgesamt, wenn man beide Anteile zusammen rechnet, entsteht ein negatives Kap.kto. Gem. � 169 HGB ist damit die Auszahlung von Gewinn nicht m�glich, bis Kap.kto. wieder positiv ist. Mandant m�chte aber gern die zwei Anteile getrennt voneinander behandeln. Sprich, sich auf seinen urspr�nglichen Anteil Gewinn auszahlen... Wei� jemand, ob das m�glich ist? Bzw. wo finde ich die rechtliche Regelung ob die zwei Anteile zusammengerechnet werden m�ssen oder ob getrennt von einander weitergef�hrt werden m�ssen/k�nnen?! Kann mir jemand helfen?! Vielen lieben Dank schon im voraus... lieschen Vielleicht sollte ich doch noch Wirtschaftsrecht studieren?! |
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11.04.2008, 10:07
Beitrag: #2
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Hallo,
nein, die M�glichkeit besteht zivilrechtlich nicht. Der Kommanditist ist zwar irgendwie (wirtschaftlich) kapitalistisch an der Gesellschaft beteiligt (vergleichbar mit Aktion�r), ist und bleibt jedoch Gesellschafter einer Personengesellschaft. Insoweit existiert rechtlich nur ein Kommanditist (Person) und nicht mehrer Kommanditanteile. Insoweit wachsen die Anteile zusammen (Anwachsungsprinzip) und geh�ren zusammengelegt. Eine Trennung der Anteile w�re nur bei Personenverschiedenheit m�glich (Ehefrau erwirbt!). Mfg showbee |
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11.04.2008, 10:23
Beitrag: #3
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Danke!
So seh ich das auch. Wollte nur sicher gehen, dass ich da nicht irgend eine Wissensl�cke hab (soll ja mal vorkommen *g*) Sch�ns T�gli noch! Bei uns im Schwabe'l�ndle scheint �brigens die Sonne *freu* |
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11.04.2008, 10:34
Beitrag: #4
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Wie ist das negative Kapitalkonto denn entstanden? Durch Verluste oder durch Entnahmen?
Gru� towel day |
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11.04.2008, 10:44
Beitrag: #5
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Verluste in den ersten Jahren...
Deswegen hatte Kom. A, der erst sp�ter eingestiegen ist, urspr�nglich ein positives Kap.kto. Kom. B hat Verluste noch und n�cher angesammelt aber von A ein gutes Angebot bekommen, da die Firma inzwischen gute Gewinne abwirft... B war immer nur Geldgeber, A ist Gesch�ftsf�hrer (sein Herzblut h�ngt dran).... Wie auch immer... die Auszahlung werd ich wohl als Darlehen (Kap.kto. III) verbuchen und verzinsen. |
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11.04.2008, 14:50
Beitrag: #6
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Huhu
![]() Nachdem ich den spass gelesen habe, kam mir spontan der � 15 a EstG in den Kopf ....daher frag ich grad mal nach ( vielleicht habe ich ja auch grad nur ein brett vorm kopf ) Das Negative Kapitalkonto ... meinst du damit das Kapitalkonto unter ber�cksichtigung der Erg�nzungsbilanz ? Weil so einen Fall hatte ich bez�glich � 15 a bisher noch nicht zu l�sen ^^ Gru�, Jive |
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12.04.2008, 10:59
Beitrag: #7
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
lieschenmueller schrieb:aber von A ein gutes Angebot bekommen, da die Firma inzwischen gute Gewinne abwirft...Wie ist B denn ausgeschieden. Verkauf des KG-Anteils an A oder Ausscheiden gegen Abfindung? Und reichen die AK, die durch den "Erwerb" des Anteils entstehen nicht aus, um den Verlustvortrag von B zu decken? Zitat:Wie auch immer... die Auszahlung werd ich wohl als Darlehen (Kap.kto. III) verbuchen und verzinsen.Bei einerGmbH & Co. KG spielen sich solche Auszahlungen eigentlich immer im Bereich des Fremdkapitals ab, wg. � 264c HGB. Die Verzinsung h�ngt vom Ges.Vertrag ab, zwingend ist das nicht. Gru� towel day |
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14.04.2008, 12:18
Beitrag: #8
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Hallo,
ich habe auch ein Verst�ndnisproblem. Wie ist das Ausscheiden geregelt. Muss B denn das negative Kapitalkonto beim Ausscheiden ausgleichen oder nicht? Wenn nicht, dann hat er doch m.E. mindestens in der H�he die Anteile "Verkauft". Ich kann die Sache hin und her drehen, ich komme auf kein neg. Kapitalkonto mehr ![]() Zur Kenntlichmachung kann man nat�rlich �ber Erg�nzungsbilanzen gehen, aber bei nur einem verbleibenden Gesellschafter macht das m.E. keinen Sinn. Gru� T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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14.04.2008, 12:45
Beitrag: #9
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
tolledeu schrieb:Zur Kenntlichmachung kann man nat�rlich �ber Erg�nzungsbilanzen gehen, aber bei nur einem verbleibenden Gesellschafter macht das m.E. keinen Sinn.Das kommt drauf an. Wenn er gegen Abfindung (durch die Gesellschaft) ausgeschieden ist, dann mu� die Aufstockung der Buchwerte lt. IDW (HFA 7) zwingend in der Handelsbilanz erfolgen. Wurde der Anteil dagegen verkauft, wird die HB nicht ber�hrt und das dortige Kapitalkonto bleibt wie es ist. Gru� towel day |
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15.04.2008, 11:36
Beitrag: #10
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RE: GmbH & Co. KG - Zusammenfassung Kap.kto.?
Ach herrjee.. IHR macht Euch Gedanken *lach*
Also... @tolledeu: Wenn es nur einen verbleibenden "Gesellschafter" geben w�rde, w�re es keine Personengesellschaft mehr sondern ein Einzelunternehmen. Also, es gibt eine ganze Hand voll Gesellschafter... @Jive: �15a ist hier v�llig uninteressant. Es handelt sich um die Handelsbilanz und um m�gliche Auszahlung von Gewinn @towleday: Da mu� ich nochmal nachdenken.. denn ja, es gibt ja noch die Erg�nzungsbilanz... die hab ich bisher irgendwie v�llig verdr�ngt ;-) Aber jetzt geh ich erstma' in Urlaub! W�nsche Euch sch�ne Tage, bis Mai dann... |
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